Feuerwerk in Steinbach am 8. November
Stadt bestätigt Anmeldung und betont Sicherheit durch Fachleute – private Feuerwerke bleiben verboten

Am Samstag, dem 8. November, findet in Steinbach um 21:30 Uhr ein angemeldetes Feuerwerk statt. Die Stadtverwaltung informiert, dass das Feuerwerk fristgerecht angezeigt wurde und daher durchgeführt werden darf.
Regelungen und Voraussetzungen für Feuerwerke
Für das Abbrennen eines Feuerwerks dieser Art ist in Steinbach keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich, sofern eine ordnungsgemäße Anzeige vorliegt. Es wird betont, dass ausschließlich ausgebildete Pyrotechniker mit spezieller Erlaubnis zur Anmeldung und Durchführung eines solchen Feuerwerks befugt sind.
Privatpersonen ist es hingegen grundsätzlich nicht gestattet, pyrotechnische Effekte in Eigenregie abzubrennen. Mit dieser Vorgabe möchte die Stadt Risiken minimieren und eine professionelle Durchführung sicherstellen.
Sicherheitsaspekte und Überprüfung
Jedes angezeigte Feuerwerk wird von den zuständigen Fachbehörden, darunter die Feuerwehr sowie der Umwelt- und Arbeitsschutz, sorgfältig überprüft. Im Fokus stehen dabei Sicherheitsaspekte, der Schutz der Umwelt sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Mögliche Gründe für ein Verbot
Das Abbrennen eines Feuerwerks kann auch nach erfolgter Anzeige untersagt werden, wenn bestimmte Gefahren oder Auflagen vorliegen. Dazu zählen etwa:
Im Falle solcher Risiken behalten sich die Behörden vor, die Durchführung kurzfristig zu untersagen.
Weitere Hinweise der Stadt
Das Rathaus appelliert an die Bevölkerung, die geltenden Regelungen zu respektieren und private Feuerwerke zu unterlassen. Ziel ist ein sicheres und verantwortungsbewusstes Miteinander bei öffentlichen pyrotechnischen Ereignissen.
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