Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln in Baden entdeckt

Virus nachgewiesen bei Kranich und Waldkauz – Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bleiben wichtig

Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln in Baden entdeckt
Bild zum Beitrag© Redaktion Baden-Baden

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Im Stadtkreis Baden wurde bei einem Kranich und einem Waldkauz das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte die Befunde am 13. November. Der Fund hat Aufmerksamkeit auf das Infektionsrisiko für Geflügelbetriebe und die Bevölkerung gelenkt, obwohl sich in der Nähe des Fundorts keine Geflügelhaltungen befinden.

Ergebnisse der Untersuchung und Einschätzung der Lage

Untersuchungen ergaben, dass die betroffenen Wildvögel das Virus höchstwahrscheinlich auf ihrer Durchreise in den Stadtkreis gebracht haben. Besonders Kraniche sind Zugvögel, die im Herbst weite Strecken zu ihren Überwinterungsgebieten in Frankreich, Spanien oder Nordafrika zurücklegen. Die Stadtverwaltung betont, dass sich das Infektionsrisiko für die Region durch den Fund nicht erhöht hat. Es wurden daher keine zusätzlichen Präventionsmaßnahmen eingeleitet.

Die Geflügelpest-Situation gilt bundesweit als dynamisch. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Ausbreitungsrisiko als sehr hoch ein.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalterinnen und -halter

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einhaltung der in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Diese sollen den Eintrag der Geflügelpest in Bestände verhindern. Tierhalterinnen und Tierhalter sind tierschutzrechtlich verpflichtet, ihre Bestände zu schützen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln.
  • Betreten von Stallungen nur mit Schutzkleidung und gewechseltem Schuhwerk.
  • Händewaschen vor und nach Betreten der Haltungseinrichtung.
  • Futter, Einstreu und Gegenstände für Wildvögel unzugänglich lagern.
  • Fütterung ausschließlich im Stall.
  • Tränken mit Leitungswasser.
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere fernhalten.
  • Nur gesunde Tiere aus unverdächtiger Herkunft aufnehmen.
  • Vorsicht ist zudem beim Erwerb von Geflügel von mobilen Händlern oder aus unklaren Herkunftszonen geboten. Der Bezug aus Restriktionszonen ist zu vermeiden.

    Gesundheitliche Einschätzung für die Bevölkerung

    Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist das Risiko einer Ansteckung für die Allgemeinbevölkerung weiterhin sehr gering. In Deutschland sind bisher keine Infektionen beim Menschen durch das Virus bekannt.

    Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren. Insbesondere bei Wasservögeln, Greifvögeln und Rabenvögeln sollte ein Fund dem Veterinäramt gemeldet werden.

    title="Veterinäramt Baden"

    subtitle="Meldestelle für auffällige Wildvögel"

    phone="07221 93-1700"

    email="[email protected]"

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    Aktuelle Situation in Deutschland und Baden-Württemberg

    Deutschlandweit wurden zuletzt vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wild- und Nutztieren gemeldet. Besonders ostdeutsche Regionen verzeichneten erhöhte Sterblichkeit bei Kranichen. Manche Wasservogelarten wie Enten oder Gänse könnten durch Teilimmunität weniger auffällige Krankheitsverläufe zeigen.

    Auch in Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober im Alb-Donau-Kreis das Virus bei einem größeren Geflügelbetrieb nachgewiesen.

    title="Übersicht Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland"

    url="https://tsis.fli.de/cadenza/"

    />

    title="Informationen zur Lage in Baden-Württemberg"

    url="https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles/"

    />

    title="Aktuelles des Friedrich-Loeffler-Instituts"

    url="https://www.fli.de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/"

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    Fazit und Ausblick

    Die Stadt Baden und das Veterinäramt beobachten die Entwicklung weiterhin aufmerksam. Geflügelhalterinnen und -halter werden dringend gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine potentielle Ausbreitung zu verhindern. Die Bevölkerung bleibt angehalten, verdächtige Wildvögel den Behörden zu melden, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen.

    Die Lage bleibt angespannt. Über weitere Entwicklungen wird informiert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

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