Sprache wählen

Laubbläser nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Baden: Motorisierte Laubsammler dürfen werktags nur von 9-13 und 15-17 Uhr betrieben werden

Laubbläser nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Bild zum Beitrag© Redaktion Baden-Baden

Die Stadt Baden reagiert auf eine zunehmende Zahl an Beschwerden über den Lärm motorisierter Laubsammler und Laubbläser. In einer aktuellen Pressemitteilung erinnert die Stadtverwaltung daher an bestehende Regelungen für den Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten und weiteren sensiblen Bereichen.

Regelungen für den Betrieb von Laubsammlern und Laubbläsern

Zur Wahrung der Nachbarschaftsruhe gilt in Baden: Laubsammler und Laubbläser dürfen in Wohngebieten sowie in Bereichen, die der Erholung dienen – etwa bei Kur- und Klinikbetrieben oder rund um Hotels – ausschließlich an Werktagen und nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden. Erlaubt ist der Betrieb jeweils von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr.

Rücksichtnahme als wichtiger Grundsatz

Die Stadtpressestelle appelliert an alle Bürger, generell Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen. Besonders in Wohngebieten kann der Lärm solcher Geräte als erhebliche Störung empfunden werden. Deshalb ist es wichtig, die vorgeschriebenen Zeiten strikt einzuhalten.

Kontakt für Rückfragen

Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten bezüglich der Regelungen können sich Bürger direkt an die städtische Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz wenden:

Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur zur Vermeidung von Konflikten in der Nachbarschaft beiträgt, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden in Baden stärkt.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: