Wichtige Erinnerung für Heizöltank-Betreiber in Baden

Regelmäßige Prüfungen durch zertifizierte Fachbetriebe sind gesetzlich vorgeschrieben – Bußgelder bei Verstößen möglich

Wichtige Erinnerung für Heizöltank-Betreiber in Baden
Bild zum Beitrag© Redaktion Baden-Baden

Die regelmäßige Überprüfung von Heizöltankanlagen steht erneut im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Stadtverwaltung Baden macht Betreiber auf ihre Verantwortung aufmerksam und unterstreicht die Wichtigkeit, dass bestimmte Öltankanlagen in festgelegten Abständen von anerkannten Sachverständigen geprüft werden müssen. Ziel ist es, Schäden an Umwelt und Infrastruktur durch fehlerhafte Anlagen zu vermeiden sowie einen gesetzeskonformen Umgang sicherzustellen.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Nach den aktuellen Vorgaben betrifft die Prüfpflicht sowohl unterirdische als auch oberirdische Heizöltankanlagen ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern. Darüber hinaus müssen Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten, die mehr als 10.000 Liter umfassen, regelmäßig geprüft werden.

  • Unterirdische und oberirdische Heizöltankanlagen ab 1.000 Litern
  • Tankanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten mit mehr als 10.000 Litern
  • Die Verantwortung für die Durchführung und Nachweisführung der Prüfungen liegt bei den Eigentümern beziehungsweise Betreibern der jeweiligen Anlagen.

    Vorschriften für Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung

    Heizöltankanlagen dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben installiert, gewartet, gereinigt oder außer Betrieb genommen werden. Dies gilt sowohl für neue Anlagen als auch bei allen Arbeiten an bestehenden Tankanlagen. Die Prüfungen und auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Stilllegung müssen stets durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgen.

    Nachweispflichten und Kontrolle

    Betreiber sind verpflichtet, die Prüfbescheinigung rechtzeitig und unaufgefordert bei der Stadtverwaltung Baden, Amt für Ordnung und Sicherheit, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, einzureichen. Damit wird eine konsequente Kontrolle und Einhaltung der geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorgaben gewährleistet.

    Folgen bei Verstößen

    Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen: Verstöße gegen die Prüf- und Nachweispflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld belegt werden. Die Stadtverwaltung kündigt Kontrollen an, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

    Weitere Informationen und Kontakt

    Für Rückfragen steht die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung Baden zur Verfügung. Bürger können sich bei Unsicherheiten oder Detailfragen direkt an die zuständigen Fachkräfte wenden.

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