Passbild nur noch digital ab Mai 2025

Neue Regelung: Nur noch registrierte Anbieter liefern verschlüsselte Fotos für Ausweisanträge

Passbild nur noch digital ab Mai 2025
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des pass-, ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens am 1. Mai 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft. Ab diesem Datum dürfen Passbilder für Ausweisanträge ausschließlich in digitaler Form verwendet werden. Diese Neuerung sorgt bundesweit für Nachfragen und Unsicherheiten, obwohl Stadtverwaltungen sowie Medien im Vorfeld ausführlich informiert hatten.

Hintergrund und Ziel der gesetzlichen Änderung

Das neue Gesetz verfolgt mehrere Ziele: In erster Linie soll die Qualität der Lichtbilder in Ausweisdokumenten erhöht werden. Gleichzeitig will der Gesetzgeber das Risiko gefälschter Passbilder reduzieren und den Prozess der Ausweisbeantragung insgesamt effizienter gestalten.

  • Verbesserung der Passbildqualität
  • Minimierung von Fälschungen
  • Effizientere und sicherere Abläufe im Antragsprozess
  • Durch die vollständige Digitalisierung wird eine sogenannte medienbruchfreie Übermittlung gewährleistet. Das bedeutet, dass alle notwendigen Arbeitsschritte – von der Erstellung des Fotos bis zur Verarbeitung durch die Behörde – ohne Medienwechsel und somit sicher und nachvollziehbar erfolgen.

    So funktioniert der neue digitale Ablauf

    Die Aufnahme der Ausweisbilder erfolgt künftig ausschließlich bei registrierten Fotodienstleistern. Diese Anbieter übertragen die Lichtbilder per zertifizierter, verschlüsselter Cloud-Lösung direkt an die zuständige Behörde. Die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz richten sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

    Nach der Aufnahme des Fotos bekommen Bürgerinnen und Bürger einen Ausdruck mit einem sogenannten Data-Matrix-Code. Dieser Code – ähnlich einem QR-Code – wird bei der Antragsstellung in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt. Das Bild kann anschließend sicher aus der geschützten Cloud abgerufen werden.

    Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

    Ein zentraler Punkt der neuen Regelung: Im Bürgerbüro selbst können keine digitalen Lichtbilder mehr erstellt werden. Alle notwendigen Passfotos müssen daher vorab bei den entsprechend zugelassenen Fotodienstleistern angefertigt werden.

    • Digitale Passbilder müssen vor dem Behördentermin erstellt werden
    • Nur registrierte Fotodienstleister sind zulässig
    • Fragen und Unsicherheiten

      Die Stadtverwaltungen und Medien haben im Vorfeld ausführlich über die Änderungen berichtet. Dennoch besteht nach wie vor Informationsbedarf in der Bevölkerung, wie die zahlreichen Anfragen bei den Behörden zeigen. Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen, sich rechtzeitig über die neuen Abläufe zu informieren und vor Antragsstellung ein digitales Passfoto anfertigen zu lassen.

      Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind bei den internen Diensten & Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörde erhältlich.

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