Bundespolizei kontrolliert 27-Jährigen in Kehl – Amtsgericht Offenburg verurteilt
Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung nach zweifelhafter spanischer Identitätskarte

Falsche Identitätskarte bei Kontrolle in Kehl entdeckt
Beamte der Bundespolizei haben am 2. August in Kehl an der Europabrücke einen 27 Jahre alten algerischen Staatsangehörigen kontrolliert. Der Mann war Fahrgast eines Fernreisebusses und wies sich gegenüber der Streife mit einer spanischen Identitätskarte aus. An deren Echtheit hatten die Beamten Zweifel. Die falsche spanische Identitätskarte wurde sichergestellt.
Beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Offenburg
Nach Angaben der Bundespolizei handelte es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt. Da der Beschuldigte zudem über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens.
Am 3. August wurde der Mann daraufhin im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Was ein beschleunigtes Verfahren bedeutet
Das beschleunigte Verfahren ist in § 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Es ist nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter sowie dem Schöffengericht zulässig und setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus. Nach der Mitteilung kommt es bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage zum Einsatz.
Vorrangig wird dieses Verfahren demnach gegenüber Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Angaben der Bundespolizei soll so eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sichergestellt werden, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Zustellungen von Ladungen und Strafbefehlen sonst aufwendig im Wege der Rechtshilfe erfolgen müssten.
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