Ditzingen kämpft gegen Mietpreisbremse-Ausnahme

Stadt widerspricht fehlerhaftem Gutachten und fordert valide Daten für Verlängerung bis 2025

Ditzingen kämpft gegen Mietpreisbremse-Ausnahme
Bild zum Beitrag© Redaktion Ditzingen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen plant laut aktuellem Entwurf, die Mietpreisbremse über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Doch eine Neubewertung der sogenannten Gebietskulisse könnte konkret für die Stadt Ditzingen weitreichende Folgen haben. Nach der aktuellen Planung soll Ditzingen künftig nicht mehr zu den Kommunen gehören, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Stellungnahme der Stadt Ditzingen

Die Stadt Ditzingen hat am 24. Oktober 2024 eine offizielle Stellungnahme an das zuständige Ministerium übermittelt. Darin übt sie deutliche Kritik an der drohenden Herausnahme aus der Gebietskulisse. Die Kritik begründet sich vor allem mit der Einschätzung, dass die zugrunde gelegten Gutachtendaten fehlerhaft sind.

Bereits im Oktober 2024 wurde deshalb ein Widerspruch gegen das Gutachten beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eingelegt. Die Stadt fordert, dass keine Entscheidung über die Neuordnung ohne gesicherte und nachvollziehbare Daten getroffen wird. Insbesondere soll abgewartet werden, bis über den Widerspruch zum Zensus 2022 rechtskräftig entschieden ist.

Folgen eines möglichen Wegfalls der Mietpreisbremse

Laut dem aktuellen Entwurf würde die Mietpreisbremse für Ditzingen ab dem 1. Januar 2026 entfallen. Das hätte mehrere unmittelbare Auswirkungen:

  • Keine Mietobergrenze mehr bei Neuabschlüssen von Mietverträgen
  • Wegfall der reduzierten Kappungsgrenze von 15 %, wodurch Mieten im Bestand wieder um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren steigen könnten
  • Ende der verlängerten Kündigungssperrfrist von bis zu fünf Jahren nach Eigentumsübertragungen
  • Die Stadt Ditzingen betrachtet dies als eine spürbare Abschwächung des Mieterschutzes. Es wird befürchtet, dass die soziale Situation auf dem lokalen Wohnungsmarkt dadurch weiter unter Druck gerät.

    Stadt Ditzingen fordert valide Datengrundlagen

    Die Stadt verweist insbesondere auf die Ableitungen aus dem Gutachten der Firma FUB IGES GmbH hinsichtlich der Gebietskulisse. Sie fordert, dass diese erst vorgenommen werden, wenn der Widerspruch gegen das Ergebnis des Zensus 2022 abschließend geklärt ist.

    Nur auf einer validen und transparenten Datengrundlage könne eine Entscheidung getroffen werden, die den sozialen und wirtschaftlichen Realitäten auf dem Ditzinger Wohnungsmarkt gerecht wird.

    Die Dynamik rund um die Mietpreisbremse bleibt angesichts der ungelösten Fragen zur Datengrundlage weiterhin bestehen. Die Entwicklungen im Verfahren des Statistischen Landesamts und im Ministerium werden von der Stadt Ditzingen aufmerksam verfolgt.

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