Kontrolle eines Nahverkehrszugs in Kehl: Schleusungsverdacht gegen 29-Jährige
Für Onkel und dessen 9-jährige Tochter konnten keine gültigen Reisedokumente vorgelegt werden; Einreise wurde verweigert und die Rückweisung nach Frankreich erfolgte.
Bundespolizei ermittelt wegen Schleusungsverdachts
Bundespolizisten haben am Samstagmorgen, 25. Juli 2026, einen Nahverkehrszug in Kehl kontrolliert. Dabei geriet eine 29-jährige guineische Staatsangehörige in den Fokus der Beamten.
Die Frau wies sich nach Angaben der Bundespolizei mit einem gültigen deutschen Passersatz sowie einem deutschen Aufenthaltstitel aus. Sie war gemeinsam mit ihrem 29-jährigen Onkel und dessen 9-jähriger Tochter unterwegs, die ebenfalls die guineische Staatsangehörigkeit besitzen.
Für den Onkel und das Kind konnten nach Polizeiangaben jedoch keine gültigen Reisedokumente für die Einreise oder den Aufenthalt vorgelegt werden.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Gegen die 29-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung zugunsten mehrerer eingeleitet. Nach Angaben der Bundespolizei hatte sie die beiden in Frankreich abgeholt, um sie nach Deutschland zu bringen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie die Dienststelle wieder verlassen.
Einreise verweigert
Gegen den 29-jährigen Onkel wurde eine Anzeige wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise gefertigt. Ihm und seiner 9-jährigen Tochter wurde die Einreise verweigert. Beide wurden nach Frankreich zurückgewiesen.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.