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Versammlungsverbot rund um die Martinskirche

Nach gewaltsamen Zwischenfällen verbietet die Stadt Kundgebungen zum Schutz von Gottesdiensten und öffentlicher Sicherheit

Von Redaktion Langenau11.07.25, 13:01

Die Stadt hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen und Kundgebungen im Umfeld der Martinskirche mit sofortiger Wirkung untersagt. Dieser Schritt soll vor allem die Gottesdienste in der traditionsreichen Kirche schützen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Auslöser: Zwischenfälle am 6. Juli

Der Entscheidung der Stadt ging ein Vorfall während eines Gottesdienstes am 6. Juli voraus, als es zwischen Gottesdienstbesuchern und Pro-Palästina-Aktivisten zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Die Behörden betonen: „Als Verwaltungsbehörde sind wir an die Rechtsstaatlichkeit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit gebunden. Zudem sind Versammlungs- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. Deshalb konnten wir bislang nicht zum Mittel eines Verbots greifen. Nach der Eskalation hat sich die Lage geändert.“

Ziel der Allgemeinverfügung

Mit dem Erlass verfolgt die Stadt das Ziel, künftige Straftaten im Umfeld der Kirche zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Gemeinde zu stärken. Die Allgemeinverfügung wird auf der städtischen Website veröffentlicht. Die Ermittlungen zu den Geschehnissen am vergangenen Sonntag laufen laut Stadtverwaltung weiter.

Konsequente Haltung gegenüber Hetze und Gewalt

Bereits im Januar hatte die Stadt gemeinsam mit dem Landesbeauftragten gegen Antisemitismus, der Polizei und Kirchenvertretern ein klares Signal gesetzt: Hetze, Anfeindungen und volksverhetzende Parolen werden nicht toleriert. Diese Haltung bleibt weiterhin bestimmend für das Handeln der Verantwortlichen. Eine entsprechende Resolution hat der Gemeinderat bereits vor längerer Zeit beschlossen.

Kurz erklärtAllgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung ist eine Anordnung einer Behörde, die sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet und für einen bestimmten Sachverhalt gilt.

Störungen als fortlaufende Herausforderung

Seit Herbst 2023 hatten wiederholt Störungen von Gottesdiensten in der Innenstadt die Lage verschärft. Gespräche mit Veranstaltern sowie ein Standortwechsel der Proteste auf die gegenüberliegende Straßenseite hatten nur vorübergehend zur Entspannung beigetragen. Bereits zuvor waren Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden, allerdings ohne nachhaltigen Effekt.

Blick in die Zukunft: Beobachtung und mögliche Verschärfung

Die Stadt bleibt wachsam: Die Entwicklung der Lage wird weiterhin genau beobachtet, um zu prüfen, ob weitere, verschärfte Maßnahmen rechtlich möglich und sinnvoll wären.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen direkt an die Stadtverwaltung wenden.

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