Leutkirch: Steuerfälligkeit am 15. August

Grund- und Gewerbesteuern pünktlich zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden

Zum 15. August erinnert die Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu an die anstehende Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerzahlungen. Dieser Termin markiert den dritten Zahlungstermin im Jahr und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Steuerpflichtige, denen ein entsprechender Bescheid zugegangen ist.

Zahlungstermine und Modalitäten

Steuerpflichtige, die durch die Stadtverwaltung Leutkirch als Jahreszahler geführt werden, sind verpflichtet, die laut Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträge bis zum genannten Stichtag zu entrichten. Für die Gewerbesteuer betrifft es insbesondere die Zahlung der fälligen Vierteljahresrate. Die genaue Höhe der zu überweisenden Beträge ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid oder einem separaten Vorauszahlungsbescheid.

  • Grundsteuer: Jahreszahler entrichten die im aktuellen Bescheid genannte Summe.
  • Gewerbesteuer: Die fällige Vierteljahresrate ist laut aktuellem Gewerbesteuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid zu zahlen.
  • Konsequenzen bei Zahlungsverzug

    Werden die Steuerbeträge nicht fristgerecht, also spätestens drei Tage nach Ablauf des Termins, überwiesen, fallen automatisch Säumniszuschläge an. Zusätzlich erhebt die Stadtverwaltung im Falle einer Mahnung eine weitere Gebühr.

    Überweisungsinformationen und SEPA-Lastschrift

    Die Steuerbeträge sind unter Angabe des jeweils im Steuerbescheid vermerkten Kassenzeichens auf eines der im Bescheid aufgeführten Konten der Stadt Leutkirch zu überweisen. Wer der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Abbuchungsermächtigung erteilt hat, muss sich um nichts weiter kümmern – die Beträge werden zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen.

    Die Stadtverwaltung Leutkirch bittet alle Steuerzahler um fristgerechte Begleichung der fälligen Beträge und verweist auf die Angaben im jeweiligen Steuerbescheid. Bei Unsicherheiten bietet sich der direkte Kontakt zur Stadtkasse an.

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