Standesamt Leutkirch am 20. April geschlossen

Wegen interner Veranstaltung keine Vorsprachen – Termine bitte entsprechend planen

Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu gibt bekannt, dass das Standesamt am Dienstag, den 20., für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Der Grund hierfür ist eine interne Veranstaltung, die an diesem Tag stattfindet.

Schließung am 20. – Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die eintägige Schließung, dass sämtliche Dienstleistungen des Standesamts an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Eheschließungen, die Ausstellung von Urkunden sowie die Beratung zu namensrechtlichen Angelegenheiten.

  • Keine persönliche Vorsprache am 20. möglich
  • Anfragen werden erst an den darauffolgenden Werktagen bearbeitet
  • Betroffene werden gebeten, ihre Anliegen entsprechend zu planen
  • Weitere Informationen zur Pressemitteilung

    Zur Verdeutlichung und für die Berichterstattung stehen angefügte Bilder honorarfrei zur Verfügung, sofern sie ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Schließmitteilung verwendet werden. Für eine Nutzung darüber hinaus ist eine explizite Zustimmung durch die Stadt erforderlich.

    Service für die Bürger

    Die Verantwortlichen bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die eintägige Schließung und empfehlen, notwendige Anfragen oder Termine rund um das Standesamt entsprechend frühzeitig zu planen. Ab dem Folgetag steht das Standesamt wieder wie gewohnt zur Verfügung.

    Bürgerinnen und Bürger, die in dringenden Angelegenheiten Rückfragen haben oder weitere Informationen benötigen, können sich an die Stadtverwaltung wenden.

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