Wasserzähler ablesen: Frist läuft bald ab
Leutkirch im Allgäu bittet Bürger, Zählerstände für 2025 bis 12. Januar 2026 online oder telefonisch zu melden
Die Stadtverwaltung Leutkirch im Allgäu startet die diesjährige Jahresablesung der Wasserzähler. Alle Bürgerinnen, Bürger sowie Hauseigentümer werden darum gebeten, den aktuellen Stand ihres Wasserzählers abzulesen und der Verwaltung zu melden. Ziel ist es, eine möglichst genaue Abrechnung des Wasserverbrauchs für das Jahr 2025 zu gewährleisten.
Frist zur Übermittlung der Zählerstände
Die Meldung des Wasserzählerstands muss spätestens bis zum 12. Januar 2026 erfolgen. Wer den Stand seines Wasserzählers bisher noch nicht übermittelt hat, sollte dies nun zeitnah nachholen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Wasserverbrauch korrekt erfasst und abgerechnet werden kann.
So funktioniert die Meldung
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um den Zählerstand der Stadtverwaltung mitzuteilen:
Die Stadtverwaltung bittet darum, eine der beiden Optionen zu nutzen, um die Ablesung unkompliziert und fristgerecht zu melden.
Folgen bei fehlender Meldung
Wird der Wasserzählerstand nicht bis zum genannten Stichtag eingereicht, erfolgt eine Schätzung des Wasserverbrauchs. Dies kann zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung führen und sollte im Interesse aller Beteiligten vermieden werden.
Weitere Informationen und Kontakt
Bei Fragen rund um die Jahresablesung oder zur Übermittlung der Zählerstände steht die Stadtverwaltung Leutkirch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zum Erscheinungstermin
Die Stadtverwaltung bittet um eine zeitnahe Veröffentlichung dieser Information, um allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Übermittlung des Wasserzählerstandes zu geben.
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