Pforzheim öffnet Wahlrecht für Jugendliche ab 16

Landtagswahl am 8. März mit neuer Stimmabgabe und verlegten Wahllokalen – Frist für Briefwahl endet am 6. März

Pforzheim öffnet Wahlrecht für Jugendliche ab 16
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die kommenden Landtagswahlen am 8. März bringen für die Wahlberechtigten in Pforzheim mehrere grundlegende Neuerungen mit sich. Neben einer Erweiterung des aktiven Wahlrechts für jüngere Bürgerinnen und Bürger wurden auch Änderungen beim Wahlverfahren sowie bei einzelnen Wahllokalen beschlossen. Die wichtigsten Punkte dazu sind im Folgenden zusammengefasst.

Neuerungen beim Wahlrecht

  • Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde auf 16 Jahre gesenkt. Damit können ab sofort auch 16- und 17-Jährige, die die übrigen Voraussetzungen erfüllen, an der Landtagswahl teilnehmen.
  • Erstmals erhalten die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen – nach dem bewährten Prinzip der Bundestagswahlen. Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten im Wahlkreis 42, mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
  • Die Sitzverteilung im Landtag Baden-Württemberg richtet sich künftig nach dem Anteil der Zweitstimmen. Direktmandate aus der Erststimme werden allerdings weiterhin unabhängig von der Zweitstimmenverteilung berücksichtigt.
  • Ausgleichsmandate bleiben bestehen. Sollte eine Partei Überhangmandate erzielen, erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze, bis das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitstimmen ausgewogen ist.
  • Veränderung der Wahllokale

    • Drei Wahlbezirke in Pforzheim erhalten neue Wahllokale. So zieht das bisherige Wahllokal Grünflächen-Tiefbauamt (Eutinger Str. 4, Wahlbezirk 101) um ins Haus am Kappelhof (Kappelhofstraße 2).
    • Die Wahllokale der Bezirke 802 und 805 sind künftig in der Kindertagesstätte AWO Krümelchen (Redtenbacherstraße 97) untergebracht – beide barrierefrei zugänglich.
    • Wahlberechtigte werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig zu prüfen, um das korrekte Wahllokal und den neuen Standort zu finden.
    • Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokalehttps://www.pforzheim.de/buerger/rathaus/wahlen/rollstuhlgerechte-wahllokale

      Briefwahl: Beantragung und Fristen

      Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann diese bis Freitag, 6. März 2026, um 15 Uhr auf mehreren Wegen beantragen:

      • Schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder durch einen formlosen Brief
      • Per Fax an 07231/39 1513
      • Online über www.pforzheim.de
      • Per E-Mail an [email protected]
      • Persönlich im Briefwahlbüro, Lichthof des Alten Rathauses, Östliche 2, 75175 Pforzheim
      • Das Briefwahlbüro öffnet regulär montags bis freitags, mit teilweise verlängerten Öffnungszeiten in der Wahlwoche. Alle Wahlberechtigten werden darauf hingewiesen, Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen und bei postalischer Rücksendung die Laufzeiten zu berücksichtigen.

        Abgabe der Wahlbriefe

        • Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag beim Wahlamt eingegangen sein.
        • Im Innenstadtbereich werden die Rathausbriefkästen am Wahlwochenende mehrfach geleert, am Wahltag letztmals um 18 Uhr.
        • Kontakt und weitere Informationen

          Das Wahlamt Pforzheim steht für Rückfragen zur Verfügung. Der Kontakt erfolgt über die offiziellen Kommunikationswege.

          title="Wahlamt Pforzheim"

          subtitle="Allgemeine Anfragen zur Landtagswahl"

          phone="07231/39 2222"

          email="[email protected]"

          />

          Wichtige Hinweise, Ansprechpartner und Details zu den Abläufen werden regelmäßig auf der städtischen Webseite aktualisiert. Auch eventuelle kurzfristige Änderungen werden dort bekanntgegeben.

          Eigene Anzeige

          Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

          Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

          Jetzt anfragen

          Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: