Pforzheim verschickt neue Grundsteuerbescheide

Ab Januar 2026 erhalten Eigentümer individuelle Bescheide – Steuerhöhe bleibt unverändert

Die Stadt Pforzheim kündigt an, dass ab dem 26. Januar 2026 Grundsteuerbescheide an alle Grundstücks- und Hauseigentümer verschickt werden. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge einer Umstellung der Steuerveranlagungssoftware.

Hintergrund der Umstellung

Normalerweise nutzt die Verwaltung die Möglichkeit, die Festsetzung der Grundsteuer durch eine öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen. Dadurch ist ein jährlicher Versand der Bescheide in den meisten Fällen nicht erforderlich. Im kommenden Jahr 2026 stellt die Stadt jedoch ihre Steuerveranlagungssoftware um, was einen einmaligen Versand der Bescheide notwendig macht.

Keine Änderungen an Hebesätzen oder Steuerhöhe

Die Stadt betont ausdrücklich, dass mit dem Versand der Grundsteuerbescheide keine Anpassungen der bisherigen Hebesätze einhergehen. Auch an der Höhe der fälligen Grundsteuer ergeben sich dadurch keine Änderungen. Grundstücks- und Hauseigentümer müssen daher keine Anpassungen oder Nachzahlungen befürchten.

Details zum Versand

  • Jeder Steuerpflichtige mit mehreren Objekten erhält für jedes einzelne Objekt einen separaten Steuerbescheid.
  • Dies kann dazu führen, dass mehrere Briefsendungen an dieselbe Person verschickt werden.
  • Die bestehenden SEPA-Mandate zur Zahlung der Grundsteuer behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut erteilt werden.
  • Der Versand der Bescheide ist für die Kalenderwoche 5 im Jahr 2026 terminiert.
  • Fragen rund um die Grundsteuerbescheide

    Die Stadtverwaltung sorgt mit dem Versand für die notwendige Aktualisierung im Zuge der Softwareumstellung. Für Fragen und weitere Informationen steht das Steueramt der Stadt Pforzheim zur Verfügung.

    Die Mitteilung unterstreicht, dass Eigentümer sich auf keine Veränderungen bei der Steuerbelastung einstellen müssen, sondern lediglich die organisatorische Umstellung zu beachten ist. Damit bleibt die Höhe der Grundsteuer für alle unverändert.

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