Sicheres Silvester in Pforzheim: Was Sie wissen müssen

Amt für öffentliche Ordnung warnt vor Risiken und erklärt Regeln für Feuerwerk und Himmelslaternen

Der bevorstehende Jahreswechsel motiviert viele Menschen dazu, das neue Jahr mit privaten Feuerwerken zu begrüßen. Das Amt für öffentliche Ordnung nimmt dies erneut zum Anlass, klare Hinweise zum sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Silvesterkrachern zu geben. Ziel ist es, Unfälle, Verletzungen und Sachschäden zu vermeiden und die Gesundheit wie auch das gesellschaftliche Miteinander zu schützen.

Gefahren und Verantwortung beim Umgang mit Feuerwerk

Silvesterfeuerwerk ist ein beliebter Brauch, birgt jedoch erhebliche Risiken. Feuerwerkskörper zählen zu explosionsgefährlichen Stoffen. Ein leichtsinniger oder unsachgemäßer Gebrauch kann zu schweren Verletzungen, Verbrennungen, Sachbeschädigungen und Bränden führen. Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, besonderer Sorgfalt walten zu lassen. Vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung, Kinder vor den Gefahren zu schützen.

Die Krankenhäuser der Region sollen zudem vor vermeidbaren Belastungen durch feuerwerksbedingte Verletzungen geschützt werden. Ein umsichtiges Verhalten trägt dazu bei, das medizinische Personal zu entlasten.

Rechtliche Bestimmungen und wichtige Regeln

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich am 31. Dezember (Silvester) und 1. Januar (Neujahr) gezündet werden.
  • Das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
  • Minderjährige dürfen auch an diesen Tagen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abbrennen.
  • Für Kinder ab zwölf Jahren gibt es spezielles Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (z. B. Knaller, Tischfeuerwerk). Auch dies darf nur nach Anleitung verwendet werden, da Verletzungen nicht ausgeschlossen sind.
  • Regionale Regelungen in Pforzheim

    In Pforzheim existiert kein allgemeines Feuerwerksverbot. Dennoch sind zahlreiche Einschränkungen zu beachten, um Lärmschutz und Sicherheit zu gewährleisten:

    • Das Abbrennen ist gesetzlich verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen.
    • Seit 2009 ist zum Brandschutz das Abbrennen von Feuerwerk in direkter Nähe von Reet- oder Fachwerkhäusern untersagt. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
    • Das Steigenlassen sogenannter Himmelslaternen ("Kong-Ming-Laternen") ist generell verboten, da sie kilometerweit fliegen, schwer kontrollierbar sind und bereits mehrfach erhebliche Brände verursacht haben.
    • Das Abbrennen von Feuerwerk bei größeren Menschenansammlungen ist ebenfalls untersagt.
    • Hinweise für einen sicheren Silvesterabend

      Besonders in innerstädtischen Bereichen mahnt das Amt zu Weitsicht und Rücksichtnahme. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufeinander zu achten und Risiken konsequent zu vermeiden.

      Beim Einkauf von Feuerwerkskörpern sollte unbedingt auf das BAM-Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung geachtet werden. Dieses Siegel garantiert die Produktsicherheit und schützt vor nicht zertifizierten, möglicherweise gefährlichen Artikeln.

      Mit diesen Maßnahmen und Hinweisen will das Amt für öffentliche Ordnung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel ermöglichen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk fördern.

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: