Winterdienst in Pforzheim: Was Anlieger wissen müssen

Pflichten, Zeiten und umweltfreundliche Streumittel für sichere Gehwege im Winter

Winterdienst in Pforzheim: Was Anlieger wissen müssen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Mit dem bevorstehenden Winter stehen Anlieger in Pforzheim erneut in der Pflicht, Schneefall und Glätte auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen eigenverantwortlich zu begegnen. Laut aktueller Mitteilung des Amtes für öffentliche Ordnung, Verkehrsabteilung, gelten für alle Anlieger – darunter Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken – verbindliche Vorgaben zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf Gehflächen.

Pflichten der Anlieger: Schneeräumen und Streuen

Die Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim verpflichtet Anlieger dazu, die angrenzenden Gehwege bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit als auch die Flüssigkeit des Fußgängerverkehrs aufrechtzuerhalten. Dabei gilt ausdrücklich: Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, da dies ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.

Gehwege und andere betroffene Flächen

Die generelle Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf verschiedene Arten öffentlicher Verkehrsflächen, unter anderem:

  • Gehwege entlang der Fahrbahn,
  • die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand (1,2 Meter Breite), falls kein Gehweg vorhanden ist,
  • seitliche Flächen in Fußgängerbereichen entlang bebauter Fronten (in der Regel 4 Meter Breite),
  • Übungsflächen oder gemeinsame Sonderwege für Fußgänger und Radfahrer.
  • Bei Treppenanlagen reicht es aus, beidseitig jeweils 1,2 Meter freizuhalten.

    Zeiten und Ablauf des Winterdienstes

    • Werktags müssen Gehflächen bis 6:30 Uhr geräumt und gestreut sein.
    • An Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr.
    • Die Pflicht endet täglich um 20:00 Uhr.
    • Kommt es während dieser Zeiten erneut zu Schneefall oder Glätte, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen vor oder nach den genannten Zeiten, gilt die Räum- und Streupflicht auch entsprechend außerhalb der Zeitfenster.

      Streumittel und Umweltaspekte

      Im Sinne der Umwelt wird empfohlen, umweltverträgliche Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um stark frequentierte Strecken oder Treppenanlagen, wo anders eine Glättebeseitigung nicht vertretbar wäre. Hier soll Streusalz auch nur in minimalem Umfang genutzt werden. Zu beachten ist zudem, dass bei Bäumen oder Sträuchern am Gehweg kein salzhaltiges Streugut verwendet werden darf, um Schäden an der Vegetation zu vermeiden.

      Empfehlung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

      Die Stadt Pforzheim weist darauf hin, dass im Winter vorrangig die Buslinien geräumt und gestreut werden. Es wird daher empfohlen, bei Glätte möglichst auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und das eigene Auto in der Garage zu lassen.

      Haftung und weitere Hinweise

      Aus Gründen der Haftung und Unfallvermeidung ist die Beachtung der Streupflichtsatzung unerlässlich. Auch zur Vermeidung von Bußgeldern wird die genaue Einhaltung aller Vorgaben dringend angeraten.

      Informationsquellen und Kontakt

      Ausführliche Informationen rund um die Verpflichtungen und die Streupflichtsatzung finden Interessierte auf der Website der Stadt Pforzheim. Das Suchfeld auf der Seite kann mit den Stichworten „Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“ genutzt werden, um rasch zur Satzung zu gelangen.

      title="Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrsabteilung"

      subtitle="Stadt Pforzheim – Ihr Ansprechpartner rund um den Winterdienst"

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      Eine sorgfältige Umsetzung der Winterdienst-Regelungen trägt erheblich zur Sicherheit und Mobilität in Pforzheim während der kalten Jahreszeit bei. Die Stadt appelliert an alle Anlieger, sich verantwortungsvoll an den Vorgaben zu orientieren.

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