Brutzeit-Schutz in Ravensburg startet wieder

Ab 1. März sind radikale Gehölzschnittmaßnahmen bis Ende September verboten – Stadt bittet um Rücksicht auf Vögel

Mit dem Beginn des Frühlings lenkt die Stadt Ravensburg erneut die Aufmerksamkeit auf einen wichtigen Aspekt des Umweltschutzes: den gesetzlichen Schutz der Brutzeit. Der Startschuss hierfür fällt bereits am 1. März. Die Stadt weist Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer darauf hin, dass in dieser Zeit besondere Rücksicht auf heimische Vögel genommen werden muss.

Schutz der Brutzeit: Was ist zu beachten?

Vor allem in Sträuchern und Gehölzen suchen Vögel Schutz, um ihre Nester zu bauen und ihren Nachwuchs aufzuziehen. Das

sieht für die Zeit von März bis Ende September ein Verbot vor, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze radikal abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen.

  • Vom 1. März bis Ende September ist der radikale Schnitt an Gehölzen verboten.
  • Das Verbot dient dem Schutz der Vögel während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit.
  • Gartenbesitzer sollten geplante größere Rückschnitte vor Beginn der Schonzeit durchführen.
  • Erlaubte Maßnahmen im Frühling

    Trotz der strikten Vorgaben sind schonende Maßnahmen weiterhin möglich. Zulässig sind sogenannte Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt und der Pflege der Gehölze dienen. Auch die Beseitigung von pflanzlichem Zuwachs, etwa für die Verkehrssicherheit, ist gestattet.

    • Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
    • Pflegeschnitte sollten Vogelnester und brütende Tiere nicht beeinträchtigen.
    • Die Beseitigung von Zuwachs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist möglich.
    • Konsequenzen bei Missachtung

      Wer entgegen den Vorschriften handelt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz verfolgt vor allem das Ziel, die natürliche Artenvielfalt und den Lebensraum von Wildtieren zu schützen.

      Mit dem Appell an ein rücksichtsvolles Verhalten ruft die Stadt Ravensburg alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Natur im eigenen Garten zu schützen und so einen wertvollen Beitrag zum Erhalt heimischer Vogelarten zu leisten.

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