Jahresbescheide 2025: Ravensburg macht den Versand
Wichtige Infos zu Zustellung und SEPA-Zahlungen ab November
Die Stadtverwaltung Ravensburg informiert über den Versand der Jahresbescheide für städtische Abgaben im Jahr 2025. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Zustellung der Bescheide in der zweiten Novemberwoche besonders im Blick zu behalten.
Jahresbescheide 2025: Wichtige Hinweise zur Zustellung
Zwischen dem 10. und 15. November 2025 werden in Ravensburg die Jahresbescheide für städtische Abgaben verschickt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bescheide in diesem Zeitraum eintreffen sollten. Sollte der Bescheid bis zum Ende dieser Woche nicht zugestellt worden sein, bittet die Stadt um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Abgabenabteilung.
Kontakthinweis bei fehlender Zustellung
Damit Anliegen zügig bearbeitet werden können, empfiehlt es sich, im Falle einer ausbleibenden Zustellung umgehend mit der zuständigen Abteilung Kontakt aufzunehmen. Die Stadtverwaltung möchte so eine reibungslose Bearbeitung gewährleisten.
title="Abgabenabteilung Stadt Ravensburg"
subtitle="Rückfragen zu Jahresbescheiden"
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SEPA-Mandat sorgt für bequeme Zahlungsabwicklung
Wer der Stadtkasse bereits ein SEPA-Mandat erteilt hat, muss sich um die Überweisung keine Sorgen machen. In diesen Fällen erfolgt die Abbuchung der fälligen Gebühr automatisch vom hinterlegten Bankkonto.
Service und weitere Informationen
Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet der automatische Einzug weniger Aufwand. Einmal erteilt, gelten SEPA-Mandate meist bis auf Widerruf und müssen nicht jährlich erneuert werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die eigenen Bankdaten sowie das bestehende SEPA-Mandat regelmäßig zu überprüfen, um Probleme bei der Abbuchung zu vermeiden.
Die Pressestelle des Amtes für Kommunikation, Politik und Gesellschaft steht für weitere Auskünfte zur Verfügung. Bei Fragen zu spezifischen Bescheiden ist jedoch die Abgabenabteilung die zuständige Anlaufstelle.
Mit diesen Hinweisen möchte die Stadt Ravensburg einen reibungslosen Ablauf bei der Zustellung und Bezahlung der Jahresbescheide gewährleisten und etwaigen Rückfragen vorbeugen.
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