Ravensburg erhöht Zweitwohnungssteuer bis 2030 deutlich
Steuer steigt von 10 auf 35 Prozent der Nettokaltmiete – Einnahmen fließen in Schulen, Infrastruktur und Kultur
In seiner Sitzung Ende November hat der Gemeinderat von Ravensburg eine deutliche Anpassung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Haushaltskonsolidierung beitragen, sondern zugleich dazu anregen, Wohnraum effizienter zu nutzen.
Stufenweise Steuererhöhung bis 2030
Bislang lag der Steuersatz für Zweitwohnungen in Ravensburg bei 10 Prozent der Nettokaltmiete und damit deutlich unter dem Niveau anderer Städte der Region. Um den städtischen Haushalt zu stärken, wird die Steuer nun sukzessive erhöht:
Die Stadt rechnet damit, die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer auf etwa 200.000 Euro steigern zu können. Zum Vergleich: In den Jahren 2021 bis 2023 lagen die Einnahmen zwischen 81.000 und 85.000 Euro.
Ziel: Finanzielle Stabilität und Anreiz zur Hauptwohnsitzanmeldung
Die Mittel aus der Zweitwohnungssteuer werden breit eingesetzt. Sie fließen in diverse kommunale Angebote und Investitionen, wie Schulen, Kinderbetreuung, Straßen, Infrastruktur, Kultur und Sport. Damit profitieren nicht nur Haupt-, sondern auch Nebenwohnsitzler von den bereitgestellten Leistungen.
Zudem verfolgt die Steuer eine weitere Zielsetzung: Durch die Anpassung sollen mehr Menschen motiviert werden, ihren Hauptwohnsitz in Ravensburg anzumelden. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Landeszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, der maßgeblich von der Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz abhängt.
Wer ist betroffen – und wer bleibt steuerbefreit?
Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger müssen eine Zweitwohnung anmelden, sobald diese mindestens sechs Monate im Jahr genutzt wird. Für bestimmte Gruppen gelten jedoch Ausnahmen:
Steuerbefreiung: Studierende und Auszubildende, die am Studien- oder Ausbildungsort weiterhin im elterlichen Haushalt wohnen, sind von der Steuer befreit.
Keine Befreiung: Studierende mit einem gemeldeten Nebenwohnsitz in Ravensburg müssen die Steuer entrichten. Ziel ist hier eine Motivation, den Hauptwohnsitz in die Stadt zu verlegen.
Ebenfalls befreit: Wohnungen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Unterkünfte, die von öffentlichen gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken genutzt werden.
Blick in die Zukunft
Die Stadt Ravensburg setzt mit dieser Steueranpassung ein Signal für mehr finanzielle Eigenständigkeit und eine effizientere Nutzung des Wohnraums. Ob die Maßnahmen dazu führen, dass sich mehr Menschen mit Hauptwohnsitz in Ravensburg anmelden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die zusätzlichen Einnahmen sollen allen Einwohnern durch verbesserte Infrastruktur und Angebote zugutekommen.
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