Ravensburg verschärft Jugendschutz-Kontrollen

Polizei und Stadt prüfen streng den Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige

Die Stadt Ravensburg setzt verstärkt auf den Schutz von Jugendlichen vor dem Zugriff auf Alkohol und Tabakwaren. In Zusammenarbeit mit der Polizei führt das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen in Verkaufsstellen durch, die insbesondere den Jugendschutz bei Alkohol und Tabak in den Mittelpunkt stellen.

Stadtweite Kontrollen zum Jugendschutz

Wie das Amt für Kommunikation, Politik und Gesellschaft mitteilt, wurden in der vergangenen Woche Verkaufsstellen erneut daraufhin überprüft, ob sie die geltenden Bestimmungen zum Verkauf von Alkohol und Tabakwaren einhalten. Im Fokus standen vor allem Geschäfte, die unerlaubt Tabakwaren an Minderjährige abgeben.

Altersgrenzen und Anforderungen an den Verkauf

  • Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren verkauft werden.
  • Hochprozentige alkoholische Getränke ("harte" Alkoholika wie Branntwein, Korn sowie Mix-Getränke) sind nur an Personen ab 18 Jahren abzugeben.
  • Für Tabakwaren und sogenannte "Vapes" (E-Shishas) gilt ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren – unabhängig davon, ob Nikotin enthalten ist.
  • Verkäufer sind ausdrücklich verpflichtet, im Zweifel das Alter der Käufer durch geeignete Nachweise zu prüfen, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen. Die Stadtverwaltung weist auf diese Sorgfaltspflicht hin.

    Konsequenzen bei Verstößen

    Die Einhaltung der Vorschriften ist für Gewerbetreibende von Bedeutung. Bereits einfache Verstöße können teure Bußgelder nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall droht sogar die Untersagung des Gewerbes.

    Deshalb empfiehlt die Stadt Ravensburg allen Geschäftsinhabern, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu sensibilisieren und das Alter der Käufer präzise zu überprüfen.

    Testkäufe als zentrales Kontrollinstrument

    Zur Überwachung der Jugendschutzbestimmungen werden flächendeckend Testkäufe durchgeführt. Hierbei versuchen Jugendliche im Auftrag der Behörden, Alkohol und Zigaretten in verschiedenen Verkaufsstellen – darunter Kioske, Tankstellen sowie Supermärkte und Discounter – zu erwerben.

    Die Testkäufe erfolgen verdeckt. Wird ein Verkauf an Minderjährige festgestellt, informiert das Ordnungsamt anschließend den Gewerbetreibenden über das Kontrollergebnis. Ein erfolgreicher Testkauf führt dazu, dass der Erwerb rückgängig gemacht und ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet wird.

    Auch Spielgeräte unter Beobachtung

    Neben Verkaufsstellen für Alkohol und Tabakwaren werden auch Standorte von Spielgeräten auf Einhaltung der Jugendschutzauflagen regelmäßig überprüft.

    Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen zeigt, dass der Schutz der Jugend in Ravensburg hohe Priorität genießt. Gewerbetreibende tun gut daran, die Vorschriften gewissenhaft einzuhalten, um empfindliche Sanktionen zu vermeiden und einen Beitrag zum Jugendschutz zu leisten.

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