Bürgerbegehren gegen Windkraftvertrag eingereicht

2.242 Unterschriften in Sittenhardt-Sanzenbach – Gemeinderat prüft Zulässigkeit trotz rechtlicher Bedenken

Die Debatte um den Bau von Windkraftanlagen im Bereich Rosengarten/Sanzenbach gewinnt an Dynamik. Die Arbeitsgruppe Gegenwind Sittenhardt-Sanzenbach hat ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und dabei das erforderliche Quorum erreicht. Das Vorhaben richtet sich gegen den Gestattungsvertrag über Windkraftflächen, der zwischen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist als Flächenbesitzerin und den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH geschlossen wurde. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen auf den betreffenden Grundstücken.

Unterschriftensammlung mit erfolgreichem Ergebnis

Am 11. August übergab die Arbeitsgruppe die gesammelten Unterschriften offiziell an die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall. Das Bürgeramt prüfte daraufhin die Gültigkeit der insgesamt 2.665 eingereichten Unterschriften. Dabei stellte sich heraus, dass 423 Unterschriften aus unterschiedlichen Gründen ungültig waren.

Häufige Gründe für Unzulässigkeit

  • Wohnsitz nicht in Schwäbisch Hall
  • Personen sind keine EU-Bürger
  • Doppeleintragungen (nur die erste zählt)
  • Personen unter 16 Jahren
  • Nach Abschluss der Prüfung wurden 2.242 Unterschriften als gültig erklärt – und damit die erforderliche Mindestanzahl von 2.208 klar überschritten.

    Nächste Schritte und rechtliche Prüfung

    Gemäß dem weiteren Verfahren muss nun der Gemeinderat binnen zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Allerdings gibt es rechtliche Unsicherheiten: Die Stadtverwaltung bekräftigte ihre bereits geäußerten Bedenken und hält das Ziel des Begehrens für rechtswidrig, da mit dem Bürgerentscheid ein bereits geschlossener Vertrag aufgehoben werden soll, für den keine Kündigungsmöglichkeiten bestehen.

    Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist als Eigentümerin und Vertragspartei nicht unmittelbar im Aufgabenbereich der Gemeinde liegt. Die Stadt Schwäbisch Hall fungiert in diesem Fall lediglich als Verwalterin der Stiftung. Nach Ansicht der Verwaltung liegt daher eine sogenannte „hospitalische Angelegenheit“ vor – ein Bereich, der einem Bürgerentscheid nicht zugänglich sei.

    Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liegt nun beim Gemeinderat. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und wie sich die Beteiligten auf einen weiteren Kurs verständigen. Die Entwicklungen rund um den Windpark Rosengarten/Sanzenbach bleiben damit weiterhin spannend und werden lokal wie überregional aufmerksam beobachtet.

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