Digitale Passbilder: So funktioniert das neue Verfahren ab Mai 2025

QR-Code statt Papierfoto: Bürger:innen in Deutschland müssen Passbilder künftig digital bei Behörden einreichen

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Seit dem 1. Mai 2025 greift eine maßgebliche Neuerung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in Deutschland: Passbilder werden für sowohl Personalausweise als auch Aufenthaltstitel künftig ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. Diese Änderung betrifft alle Bürgerämter und Ausländerbehörden und zielt darauf ab, die Prozesse rund um die Ausstellung von offiziellen Dokumenten zu modernisieren und sicherer zu machen.

Digitales Lichtbild: Übergang zum papierlosen Verfahren

Das neue Verfahren schreibt vor, dass Passbilder nicht mehr in Papierform eingereicht werden können. Stattdessen nehmen zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen das Passbild auf und erstellen anschließend einen ausgedruckten QR-Code. Dieser QR-Code dient als digitaler Schlüssel zum Passfoto und wird von der Behörde gescannt, um das Lichtbild direkt in das System zu übernehmen.

Schritte zur Beantragung von Ausweisdokumenten

  • Passbildaufnahme bei einem zertifizierten Fotografen oder einer zertifizierten Einrichtung
  • Erhalt eines ausgedruckten QR-Codes statt des klassischen Passbildes
  • Vorlage dieses QR-Codes bei Antragstellung im Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde
  • Das eigentliche Passbild gelangt mit Hilfe eines Cloud-basierten Übermittlungssystems durch die zertifizierte Einrichtung direkt an die Behörde.

    Wichtige Hinweise für Antragstellende

    Die Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass ohne den QR-Code keine Beantragung eines Ausweisdokuments oder Aufenthaltstitels möglich ist. Ein Erfassungsgerät zur Aufnahme von Passbildern vor Ort im Bürgeramt oder der Ausländerbehörde wird derzeit nicht angeboten. Die Vorbereitung der Unterlagen ist somit entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

    Auswirkungen der Umstellung auf Bürger und Behörden

    Mit der vollständigen Digitalisierung des Passbildprozesses entfällt künftig die Notwendigkeit, Passbilder in Papierform aufzubewahren oder einzureichen. Das erhöht die Sicherheit der Datenströme und reduziert Fehlerquellen bei der Zuordnung von Dokumenten. Die neue Regelung verlangt jedoch von Bürgerinnen und Bürgern frühzeitige Planung und Organisation vor Behördengängen.

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