Kinderschutz neu gedacht in Schwäbisch Hall

Einheitliche Standards und Fortbildungen stärken den Schutz in städtischen Einrichtungen

Kinderschutz bleibt ein zentrales Thema mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung – besonders in den städtischen Einrichtungen von Schwäbisch Hall. Seit rund eineinhalb Jahren ist Anja Thurm als Verantwortliche für diesen Bereich aktiv und hat seither umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung und Vereinheitlichung des Kinderschutzes auf den Weg gebracht.

Strukturen für mehr Sicherheit: Bestandsaufnahme und neue Standards

Nach ihrem Start im Oktober 2023 analysierte Anja Thurm die bestehenden Kinderschutzmaßnahmen in den Einrichtungen der Stadt: „Mit Beginn meiner Arbeit hier im Oktober 2023 habe ich zuerst eine Bestandsaufnahme gemacht: Welche Kinderschutzmaßnahmen gibt es bereits in unseren Einrichtungen? Wo besteht noch Bedarf? Und vor allem: Wie können allgemeingültige Standards für alle unsere Einrichtungen etabliert werden?“, schildert Thurm ihr Vorgehen.

Um die verschiedenen Akteure einzubeziehen, rief sie eine Lenkungsgruppe ins Leben, bestehend aus Führungskräften von Tageseinrichtungen, Schulsozialarbeit, Grundschulbetreuung und Jugendarbeit. Ziel war es, Potenziale herauszuarbeiten und einheitliche, praxisnahe Schutzmaßnahmen für Kinder zu definieren.

Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen

Der rechtliche Rahmen für den Kinderschutz wird unter anderem durch die

sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgegeben. Besonders relevant ist dabei das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dessen Paragraph 8a den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung regelt. Thurm erklärt dazu: „Pädagogische Fachkräfte sind demnach verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden.“

Die Lenkungsgruppe arbeitet daran, bestehende Strukturen zu vereinheitlichen und Gefährdungsmerkmale für Verdachtsfälle zu entwickeln. Auf dieser Basis können pädagogische Fachkräfte fundierte Gefährdungseinschätzungen vornehmen.

Das institutionelle Gewaltschutzkonzept

All diese Maßnahmen fließen in ein umfassendes Gewaltschutzkonzept ein, das vom Landesjugendamt Baden-Württemberg für alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend ist und derzeit in Schwäbisch Hall überarbeitet wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen effektiv vor Übergriffen – unabhängig davon, ob durch Mitarbeitende, andere Kinder oder Dritte – zu schützen.

Zusätzliche Ausbildung stärkt den Schutz

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Zusatzausbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IeF). Christoph Klenk, Fachbereichsleiter für frühkindliche Bildung, Schulen und Sport, erläutert: „Seit einigen Jahren können bei uns pädagogische Fachkräfte als Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF) ausgebildet werden. Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die im Kontext des Kinderschutzes bei Verdachtsfällen beratend hinzugezogen werden müssen, um bei einer Einschätzung zu unterstützen.“

Bald werden 20 Fachkräfte aus städtischen Einrichtungen diese Qualifikation vorweisen können, aktuell nehmen zehn weitere an einem entsprechenden Lehrgang teil. Klenk betont: „IeFs sind also nicht nur für die Beratung im Ernstfall da, sondern schaffen auch eine Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen – und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kinderschutz.“

Fortbildung, Handlungskompetenz und gesellschaftliche Verantwortung

Auch Mitarbeitende der Grundschulbetreuung wurden gezielt geschult und erhalten Fortbildungen, um im Verdachtsfall angemessen reagieren zu können. Dazu wurde ein neuer Ablauf für die Meldung von Verdachtsfällen eingeführt. Thurm unterstreicht die Bedeutung des gesellschaftlichen Engagements: „Jedes Kind hat Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Daher ist es immer wichtig zu sagen, dass Kinderschutz ein Thema ist, das alle angeht. Jeder von uns, egal ob in einer Einrichtung, als Fachkraft oder als Bürger, ist verpflichtet, mögliche Kindeswohlgefährdungen – sei es durch Misshandlung oder Vernachlässigung – zu melden. Kinder zu schützen ist unser gemeinsamer Auftrag als Gesellschaft.“

Ergänzende Bausteine: Risikoanalyse und Verhaltenskodex

Weitere Elemente des Schutzkonzeptes sind eine umfassende Risikoanalyse, um mögliche Schwachstellen im Schutz der Kinder zu identifizieren, sowie die Entwicklung eines Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Letzterer soll insbesondere Übergriffen gezielt vorbeugen. Parallel laufen bereits Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt, um Fachkräfte entsprechend aufzuklären und zu qualifizieren.

Sexuelle Bildung als Bildungsziel

Im Zuge des entstehenden Gewaltschutzkonzeptes wird auch ein sexualpädagogisches Konzept entwickelt. Dieses Thema ist durch den Orientierungsplan der Landesregierung als Bildungs- und Erziehungsziel festgelegt. Weitere Informationen hierzu sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Das umfassende Engagement der Stadt Schwäbisch Hall macht deutlich: Kinderschutz ist nicht nur Aufgabe einzelner Akteure, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag – mit klaren Strukturen, ständiger Weiterbildung und verstärktem Bewusstsein.

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