Landesfamilienpass 2026 jetzt erhältlich

Rabatte und Gratisangebote für Familien und Alleinerziehende in Baden-Württemberg

Der Landesfamilienpass für das Jahr 2026 ist ab sofort für berechtigte Familien und Alleinerziehende verfügbar. Mit der dazugehörigen Gutscheinkarte profitieren Familien von einer Vielzahl an Vergünstigungen, beispielsweise beim Besuch zahlreicher Museen und Erlebnisparks in Baden-Württemberg. Ziel des Passes ist es, Familien den Zugang zu kulturellen und freizeitlichen Angeboten zu erleichtern und die Teilhabe zu fördern.

Wer kann den Landesfamilienpass erhalten?

Der Landesfamilienpass richtet sich gezielt an Familien und Alleinerziehende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Gruppen sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (einschließlich Pflege- oder Adoptivkindern), die gemeinsam in einem Haushalt leben
  • Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (mind. 50 % Erwerbsminderung) in häuslicher Gemeinschaft
  • Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld und mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und mit mindestens einem Kind zusammenleben
  • Welche Vorteile bietet der Pass?

    Der Landesfamilienpass enthält eine breite Auswahl an Vergünstigungen. Die Gutscheinkarte 2026 umfasst unter anderem:

    • Ermäßigungen für das Mercedes-Benz Museum Stuttgart
    • Vergünstigte Eintritte in verschiedene Erlebnisparks und Museen
    • Zugang zu neu aufgenommenen Angeboten wie dem Museum Bock Leutkirch im Allgäu und dem Besucherbergwerk Bad Friedrichshall
    • Einige Angebote können sogar direkt ohne Gutschein kostenfrei genutzt werden, etwa die Miniaturwelten Stuttgart, Schloss Waldburg, die Teilnahme an der historischen Stadtführung Esslingen, das Römermuseum Güglingen oder das Schiller-Nationalmuseum.

      Bitte beachten: Für die Kunsthalle Karlsruhe ist aktuell aufgrund von Renovierungsarbeiten keine Gutscheineinlösung möglich.

      Berechtigte Personen und Nutzung

      Zusätzlich zur antragstellenden Person können bis zu vier weitere Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden, etwa getrennt lebende Elternteile, Großeltern oder Familienbegleiter. Pro Ausflug können die Vergünstigungen von maximal zwei Erwachsenen mit Kindern genutzt werden. Wichtig ist, dass die Teilnahme nur mit einem oder mehreren Kindern möglich ist – ohne Kinder ist eine Nutzung ausgeschlossen.

      So kommt man an den Landesfamilienpass

      Für Bürgerinnen und Bürger aus Schwäbisch Hall ist der Pass im Bürgeramt, Gymnasiumstraße 2, erhältlich. Familien aus dem Landkreis wenden sich für die Abholung an ihr jeweiliges Bürgermeisteramt. Vor Ort werden die Anträge geprüft und der Pass ausgehändigt.

      Alle Angebote im Überblick

      Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration

      http://www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass

      Online-Terminvereinbarung Bürgeramt Schwäbisch Hall

      Über die städtische Homepage können Termine reserviert werden.

      http://www.schwaebischhall.de/

      Öffnungszeiten des Bürgeramts Schwäbisch Hall

      • Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr (mit und ohne Termin, Wartemarke erforderlich)
      • Montag und Dienstag: 12:00 bis 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
      • Donnerstag: 12:00 bis 17:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
      • Jeden 1. Samstag im Monat: 9:00 bis 12:00 Uhr
      • Aufgrund der Wahlvorbereitung zur Landtagswahl ist im Zeitraum vom 01.02. bis zum 08.03.2026 ein Online-Termin für den Besuch im Bürgeramt verpflichtend.

        Wichtige Hinweise für Familien

        • Vor dem Besuch empfiehlt sich eine Information über Öffnungszeiten und Eintrittspreise direkt beim jeweiligen Anbieter.
        • Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Einrichtungen findet sich auf der Website des Ministeriums.
        • Die Voraussetzungen für den Pass bleiben unverändert, eine reine Erwachsenen-Nutzung ist nicht möglich.
        • Familienfreundliche Angebote wie der Landesfamilienpass leisten einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und machen viele Freizeitaktivitäten zugänglicher. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte das Angebot nutzen – der Pass ist ab sofort erhältlich und eröffnet vielfältige Möglichkeiten, das kommende Jahr gemeinsam zu erleben.

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