Silvester 2025/2026: Feuerwerk in Schwäbisch Hall nur eingeschränkt erlaubt

Strenge Verbotszonen in der Altstadt und rund um sensible Bereiche schützen Menschen, Tiere und historische Gebäude

Jedes Jahr zu Silvester werden Tradition und Feierlaune in Schwäbisch Hall mit einem bunten Feuerwerk begrüßt. Die Stadtverwaltung erinnert jedoch daran, dass der Schutz von Menschen, Tieren und historischer Bausubstanz oberste Priorität hat. Speziell im denkmalgeschützten Stadtkern gelten für die Silvesternacht 2025/2026 spezifische Regelungen zum Abbrennen von Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen.

Strengere Regeln im historischen Stadtkern

Der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass das Abbrennen von Raketen und Böllern im Bereich der Haller Altstadt sowie in der Nähe besonderer Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist. Das betrifft:

  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Seniorenheime
  • Tankstellen
  • Andere brandempfindliche Gebäude oder Anlagen
  • Die Grundlage dafür bildet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

    Sicherheitsabstände beachten

    Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung empfehlen einen Mindestabstand von 200 Metern rund um betroffene Gebäude. Dies dient dem Schutz von Bauwerken und vermeidet gefährliche Situationen. Welche Bereiche in Schwäbisch Hall konkret betroffen sind, lässt sich anschaulich im städtischen Geoportal nachvollziehen.

    Geoportal Schwäbisch Hall: Übersicht der Verbotszonenhttps://www.gisserver.de/schwaebischhall/gtiweb/Geoportal/?themes=Basemap&scaleat=55000%2C25832%2C555898.3228%2C5438758.3236&sharedproject=ifMsmQ8LTFqlYv5MPxzGkw

    Verantwortung für Tiere und Umwelt

    Die Stadtverwaltung bittet darum, insbesondere Rücksicht auf Tiere zu nehmen. Gerade in der Nähe von Bauern- und Pferdehöfen können laute Knallkörper erheblichen Stress und gesundheitliche Schäden verursachen.

    Auch gegenseitiges Bewerfen mit Knallkörpern oder das Zielen von Raketen auf Menschen und Tiere bleibt strengstens untersagt.

    Fazit: Gemeinsames Feiern mit Rücksicht

    Das neue Jahr kann auch ohne Raketen und Böller im empfindlichen historischen Stadtkern begrüßt werden. Wer sich an die geltenden Regelungen hält, leistet einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Tierschutz und dem Erhalt des einzigartigen Stadtbilds von Schwäbisch Hall.

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