Silvester 2025/2026: Feuerwerk in Schwäbisch Hall nur eingeschränkt erlaubt
Strenge Verbotszonen in der Altstadt und rund um sensible Bereiche schützen Menschen, Tiere und historische Gebäude
Jedes Jahr zu Silvester werden Tradition und Feierlaune in Schwäbisch Hall mit einem bunten Feuerwerk begrüßt. Die Stadtverwaltung erinnert jedoch daran, dass der Schutz von Menschen, Tieren und historischer Bausubstanz oberste Priorität hat. Speziell im denkmalgeschützten Stadtkern gelten für die Silvesternacht 2025/2026 spezifische Regelungen zum Abbrennen von Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen.
Strengere Regeln im historischen Stadtkern
Der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Schwäbisch Hall weist darauf hin, dass das Abbrennen von Raketen und Böllern im Bereich der Haller Altstadt sowie in der Nähe besonderer Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist. Das betrifft:
Die Grundlage dafür bildet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Sicherheitsabstände beachten
Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung empfehlen einen Mindestabstand von 200 Metern rund um betroffene Gebäude. Dies dient dem Schutz von Bauwerken und vermeidet gefährliche Situationen. Welche Bereiche in Schwäbisch Hall konkret betroffen sind, lässt sich anschaulich im städtischen Geoportal nachvollziehen.
Verantwortung für Tiere und Umwelt
Die Stadtverwaltung bittet darum, insbesondere Rücksicht auf Tiere zu nehmen. Gerade in der Nähe von Bauern- und Pferdehöfen können laute Knallkörper erheblichen Stress und gesundheitliche Schäden verursachen.
Auch gegenseitiges Bewerfen mit Knallkörpern oder das Zielen von Raketen auf Menschen und Tiere bleibt strengstens untersagt.
Fazit: Gemeinsames Feiern mit Rücksicht
Das neue Jahr kann auch ohne Raketen und Böller im empfindlichen historischen Stadtkern begrüßt werden. Wer sich an die geltenden Regelungen hält, leistet einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Tierschutz und dem Erhalt des einzigartigen Stadtbilds von Schwäbisch Hall.
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