Waldwege freihalten bis 2025!

Stadt und Landratsamt Schwäbisch Hall fordern Waldbesitzer auf, Lichtraumprofile an wichtigen Wegen wie dem Wacholder- und Bauernschnabweg freizuschneiden

Die Stadtverwaltung und das Landratsamt Schwäbisch Hall richten einen wichtigen Appell an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: Ein freies Lichtraumprofil an allen Waldwegen ist für die nachhaltige und sichere Bewirtschaftung der Wälder unerlässlich. Nur wenn die Wege ordnungsgemäß zugänglich sind, können Holzernte und -transport reibungslos verlaufen.

Anforderungen an das Lichtraumprofil

Das vorgeschriebene Lichtraumprofil muss auf der gesamten Breite des Weges und bis zu 2 Meter von der Schotterkante entfernt beidseitig frei von herabhängenden Ästen gehalten werden. Die Mindesthöhe beträgt 4,50 Meter. Diese Maßnahmen sind insbesondere für die Befahrbarkeit von LKW und die Sicherheit aller Waldbesucher entscheidend.

Einige Wege im Gemeindegebiet Schwäbisch Hall sind aktuell nicht mehr gefahrlos zu passieren. Besonders bei schlechter Sicht können hier Risiken entstehen. Außerdem ist ausreichende Belichtung für ein schnelles Abtrocknen des Wegekörpers notwendig, was wiederum den Erhalt der Wege sicherstellt.

Pflichten und Fristen für Waldbesitzer

Für bestimmte Wege besteht eine besondere Unterhaltungspflicht. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, deren Grundstücke an diese Wege angrenzen, werden dazu aufgefordert, das erforderliche Lichtraumprofil spätestens bis zum 31. Oktober 2025 eigenständig herzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird das Forstamt im Auftrag der Stadt Schwäbisch Hall die notwendigen Maßnahmen nach fachlichen Kriterien durchführen lassen.

  • Wacholderweg
  • Bauernschnabweg
  • Dachshaldenweg
  • Teufelskanzelweg
  • Weitere Maßnahmen im Veinauer Gemeindewald

    Der Fahrweg des Veinauer Gemeindewaldes soll im Herbst 2025 instandgesetzt werden. Die Verwaltung bittet die Bevölkerung um Verständnis für mögliche Einschränkungen während der Arbeiten.

    • Holzwiesenweg
    • Rückmeldung und Ansprechpartner

      Bis zum genannten Termin haben Betroffene die Möglichkeit, etwaige Bedenken schriftlich beim zuständigen Revierleiter anzumelden. Dies stellt jedoch keine Ausnahme von der Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils dar.

      Ausblick und weitere Informationen

      Mit dieser Maßnahme soll die langfristige Erschließung und Pflege der Wälder gewährleistet werden. Die kontinuierliche Freihaltung des Lichtraumprofils dient nicht nur der Bewirtschaftung, sondern leistet auch einen Beitrag zur Sicherheit auf den Waldwegen und zum Erhalt der Infrastruktur.

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