Zukunft des Haller Gartentreffs: Bürgerinfo am 15. Oktober

Stadt Hessental und STEG präsentieren Bebauungskonzepte – Bürgerdialog im Evangelischen Gemeindehaus

Die Stadt Hessental lädt Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Haller Gartentreff ein. Das Treffen findet am 15. Oktober um 18 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Hessental statt. Ziel ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig in die Planungen zur zukünftigen Bebauung des Grundstücks des ehemaligen Haller Gartentreffs einzubinden.

Vorstellung der städtebaulichen Entwicklung

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Präsentation möglicher Ansätze zur Bebauung des Areals durch das Stuttgarter Stadtentwicklungsbüro STEG. Vertreter der Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung werden ebenfalls anwesend sein, um Fragen zu beantworten und den Prozess zu begleiten.

Der Abend bietet Interessierten die Gelegenheit, sich aktiv an der Diskussion über die geplante Auslobung für das Grundstück zu beteiligen und eigene Anregungen einzubringen.

Hintergrund des Projekts

Ausgangspunkt für die aktuellen Planungen ist ein Beschluss des Gemeinderates vom 24. April 2024. Dieser sieht vor, dass noch vor der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine sogenannte städtebauliche Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden soll.

Der Eigentümer des Grundstücks ist verpflichtet, verschiedene Planungsbüros mit der Erarbeitung von Konzepten zur Entwicklung des ehemaligen Haller Gartentreffs zu betrauen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Am 15. Oktober werden die inhaltlichen Eckpunkte aus der geplanten Auslobung präsentiert. Im Anschluss haben die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, in einem offenen Dialog die Vorschläge mit den Planern und der Stadtverwaltung zu diskutieren.

Einladung zur Veranstaltung

Die Veranstaltung steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils offen. Damit bietet sich die Gelegenheit, die Entwicklung des Haller Gartentreffs aktiv mitzugestalten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt bei den zuständigen Ansprechpersonen der Stadtverwaltung.

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