Neues Studierendenwohnheim in Schwetzingen geplant

Gemeinderat berät Bebauungsplan und Lärmaktionsplanung – Entscheidungen im Februar

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen eröffnete das neue Jahr mit seiner ersten Sitzung des Technischen Ausschusses. Zwei zentrale Themen standen auf der Agenda: das geplante Studierendenwohnheim an der August-Neuhaus-Straße sowie die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung.

Satzungsbeschluss: Bebauungsplan für neues Studierendenwohnheim

Im Rahmen der Sitzung beriet der Technische Ausschuss über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Studierendenwohnheim August-Neuhaus-Straße“. Damit wurden die Grundlagen für den geplanten Neubau eines Wohnheims des Studierendenwerks Heidelberg geschaffen. Das Projekt sieht 96 dringend benötigte Wohnplätze für Studierende vor. Ziel ist es, studentischen Wohnraum zu schaffen und den Neubau städtebaulich in das bestehende Quartier einzubinden.

Im Rahmen des Bebauungsplans wurden die Empfehlungen und Anmerkungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange geprüft und nach Abwägung berücksichtigt.

  • Neubau des Studierendenwohnheims mit 96 Wohnplätzen
  • Städtebauliche Aufwertung der Kreuzung August-Neuhaus-Straße / L 548
  • Beschluss enthält einen verbindlichen Durchführungsvertrag
  • Die abschließende Beratung zum Satzungsbeschluss wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4. Februar 2026 vornehmen.

    Fortschreibung der Lärmaktionsplanung – Stufe 4

    Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Aktualisierung der Lärmaktionsplanung. Grundlage dieses Punktes bildete die Stellungnahme der Kurz Fischer GmbH vom 7. Januar 2026 sowie die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen.

    Lärmaktionspläne sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass entlang vielbefahrener Straßen regelmäßig Lärmkartierungen erfolgen und Möglichkeiten zur Lärmminderung geprüft werden.

    Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung

    • Betroffene Hauptverkehrsstraßen: 291, B 36, 722 (über 8.200 Fahrzeuge täglich)
    • LUBW-Kartierung von 2022 weist erhöhte Lärmwerte in mehreren Bereichen aus
    • Zunahme lärmbelasteter Flächen durch EU-weit neues Berechnungsverfahren
    • Die Analyse ergab, dass sich trotz neuer Kartierungsdaten aktuell keine weiteren kurzfristig umsetzbaren Lärmschutzmaßnahmen entlang der Hauptverkehrsstraßen ergeben. Die Stadt Schwetzingen verweist aber auf bereits umgesetzte Projekte wie Lärmschutzwände, Tempo-30-Zonen und den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

      Ausblick und weitere Schritte

      Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan dokumentiert die aktuelle Situation und verweist auf künftige Straßenbaumaßnahmen etwa im Zuge von Fahrbahnerneuerungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

      Über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung entscheidet der Gemeinderat ebenfalls in der Sitzung am 4. Februar 2026. Anschließend wird der Plan veröffentlicht und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zur Weiterleitung an die EU-Kommission vorgelegt.

      Transparenz und weitere Informationen

      Die gefassten Beschlüsse wurden, soweit nicht anders vermerkt, einstimmig getroffen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die komplette Sitzung sowie alle Vorlagen auf der offiziellen Internetseite der Stadt Schwetzingen nachlesen.

      Sitzung und Vorlagen online einsehenhttp://ratsinfo.schwetzingen.de

      Fragen zu den aktuellen Themen aus dem Gemeinderat können direkt an die zuständigen Stellen der Stadt Schwetzingen gerichtet werden.

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