Schwetzingen bereitet sich auf Weihnachtsmarkt vor

Verkehrssperrungen und Busumleitungen sorgen für sichere und entspannte Festtage in der Innenstadt

Schwetzingen bereitet sich auf Weihnachtsmarkt vor
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Stadt Schwetzingen richtet zum 14. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt umfangreiche Verkehrsregelungen ein, um die Sicherheit der zahlreichen Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Während der festlichen Wochenenden werden einige zentrale Straßen der Innenstadt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt, und ersatzweise umfangreiche Umleitungen sowie Sonderregelungen für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt.

Verkehrsregelungen während des Weihnachtsmarktes

An vier aufeinanderfolgenden Veranstaltungswochenenden gilt in der Schwetzinger Innenstadt eine umfassende Verkehrssperrung im Bereich des Schlossplatzes. Diese tritt jeweils donnerstags ab 15:00 Uhr in Kraft und endet sonntags um 23:00 Uhr. Während dieses Zeitraums sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Die Straße auf Höhe des Restaurants Quadrato (Hausnummer 5) wird für motorisierten Verkehr gesperrt. Bereits ab der Carl-Theodor-Straße erfolgt eine Umleitung des Verkehrs.

  • Fahrzeuge, die aus der Friedrichstraße kommen, können während der Sperrung lediglich nach rechts in Richtung Bahnhof/Nadlerstraße abbiegen.

  • Die Richtung der Einbahnstraße in der Clementine-Bassermann-Straße wird vom 27. November bis zum 22. Dezember gedreht.

  • Schlossstraße und der weitere Verlauf der Karlsruher Straße bleiben weiterhin für den Autoverkehr geöffnet.

  • In Höhe des Schlosseingangs werden versetzte Poller installiert, um den Autoverkehr abzubremsen. Dies dient dem Schutz der Besucherinnen und Besucher des parallel stattfindenden Kunsthandwerkermarktes im Ehrenhof.

  • Die Zufahrt zur Tiefgarage „Schlossgarage“ bleibt möglich.

    Für Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt vorab eine schriftliche Information zu den jeweiligen Änderungen. Sämtliche Umleitungen sind ausgeschildert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

    Umleitungen und Ersatzhaltestellen für den Busverkehr

    Auch der Linienbusverkehr ist während der Sperrzeiten betroffen. Die Buslinien 710, 711, 715, 716 und 717 werden von Donnerstag bis Sonntag umgeleitet. Da die zentrale Haltestelle Schlossplatz in dieser Zeit nicht angefahren werden kann, wird eine Ersatzhaltestelle in der Marstallstraße (Höhe Hausnummer 18) eingerichtet.

    • Ersatzhaltestelle während der Sperrzeiten: Marstallstraße (Höhe Hausnummer 18)
    • Die Regelungen gelten vom 27. November bis 22. Dezember, jeweils an den vier Veranstaltungswochenenden
    • Die BRN informiert Fahrgäste in einem separaten PDF-Dokument detailliert über Umleitungen und Haltestellenänderungen
    • Mögliche Verkehrsverspätungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsstrecken sollten eingeplant werden
    • Empfehlung zur Anreise

      Die Stadt Schwetzingen rät allen Besucherinnen und Besuchern zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Innenstadt ist sowohl mit Bus als auch mit Bahn gut erreichbar. So wird das Verkehrsaufkommen in den gesperrten Bereichen minimiert, gleichzeitig bleibt die Erreichbarkeit gewährleistet.

      Sicherheitsaspekte stehen im Fokus

      Die getroffenen Maßnahmen haben das Ziel, die stark frequentierten Bereiche vor unbefugter Einfahrt durch Fahrzeuge zu schützen. Die großflächigen Absperrungen und versetzten Poller gewährleisten die Sicherheit der Weihnachtsmarkt-Besucher und ermöglichen gleichzeitig das Freihalten von Not- und Rettungswegen. So kann im Bedarfsfall ein schnelles Eingreifen der Einsatzkräfte jederzeit sichergestellt werden.

      Informationen und Kontakt

      Detaillierte Hinweise zu Fahrplanänderungen und Umleitungen sind im PDF-Anhang der Fahrgastinformation Linienbündel Hockenheim einzusehen. Für individuelle Rückfragen steht die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN), Betriebsstelle Schwetzingen, zur Verfügung. Die Kontaktinformationen finden sich ebenfalls im bereitgestellten PDF-Dokument.

      Besucherinnen und Besucher sowie Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, die geänderten Regelungen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen.

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