Schwetzingen passt Gebühren an
Neue Baugesetzbuch-Regeln und unerwartete EDV-Kosten führen zu Satzungsänderung ab April 2026
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schwetzingen hat am 11. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung zentrale Beschlüsse gefasst. Im Fokus standen die Aktualisierung der Gebührensatzung sowie die Genehmigung zusätzlicher EDV-Ausgaben. Beide Punkte besitzen weitreichende Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung der Stadt.
Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung
Die "Satzung über Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen", kurz Gebührensatzung, soll zum 1. April 2026 aktualisiert werden. Der Verwaltungsausschuss hat die geplanten Änderungen vorberaten, ein endgültiger Beschluss durch den Gemeinderat ist für den 11. März vorgesehen.
Hintergrund der Aktualisierung ist die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahr 2025, durch die drei neue Tatbestände eingeführt wurden. Diese machen die Aufnahme entsprechender Gebührentatbestände ins Verwaltungsgebührenverzeichnis erforderlich. Zusätzlich gab es redaktionelle Anpassungen sowie eine Angleichung einzelner Gebühren an das tatsächliche Verwaltungshandeln und wirtschaftliche Interesse der Antragstellenden.
Überplanmäßige EDV-Kosten genehmigt
Der Verwaltungsausschuss genehmigte überplanmäßige Ausgaben für EDV-Kosten im Haushaltsjahr 2025. Insgesamt wurden zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 76.000 Euro beschlossen, die im Bereich des Kämmereiamtes entstanden sind.
Für das Jahr 2025 war ein Planansatz von 138.000 Euro für EDV-Aufwendungen vorgesehen. Unerwartete Kosten, vor allem durch drei Abrechnungen des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE, führten zur Überschreitung des Budgets:
Die Mehrkosten sind auf nicht vorhersehbare Preisentwicklungen, verzögert eingegangene Rechnungen für das Jahr 2024 und einen Anstieg bei Supportanfragen zurückzuführen. Die Beschlüsse wurden jeweils einstimmig gefasst.
Transparenz und Information
Die vollständigen Sitzungsunterlagen, Vorlagen und Beschlüsse sind im Internet öffentlich einsehbar.
Mit diesen Beschlüssen reagiert die Stadt Schwetzingen auf aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie auf konkrete Anforderungen des Verwaltungshandelns. Zukünftige Anpassungen und Entwicklungen werden weiterhin im Interesse von Transparenz und Effizienz begleitet.
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