Schwetzingen startet digital durch
Neue Parkgebühren per Handy, E-Feuerwehrfahrzeuge und Online-Bekanntmachungen ab 2026
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schwetzingen tagte am 5. November 2025 und setzte damit wichtige Weichen für die digitale und organisatorische Weiterentwicklung der Stadt. Von der Einführung des Handyparkens über die Modernisierung der Feuerwehr bis hin zu grundlegenden Satzungs- und Gebührenthemen – die Sitzung griff zentrale Aspekte des kommunalen Lebens auf. Ein Überblick über die besprochenen Themen sowie die geplanten Veränderungen.
Digitale Parkmöglichkeiten: Schwetzingen plant Handyparken ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 soll Autofahrerinnen und Autofahrern in Schwetzingen ein neuer Service zur Verfügung stehen: Parkgebühren lassen sich dann nicht nur am Automaten, sondern auch digital und bargeldlos per Smartphone-App bezahlen. Das sogenannte Handyparken ergänzt die bewährten Parkscheinautomaten, die weiterhin in Betrieb bleiben.
Der technische Betrieb wird über den Plattformanbieter Smartparking e.V. und beteiligte App-Anbieter organisiert. Für die Stadt entstehen im laufenden Jahr keine zusätzlichen Kosten. Eine Anpassung der Satzung ist allerdings erforderlich, um die digitale Zahlungsart rechtlich zu ermöglichen.
Der besondere Vorteil: Parkgebühren beim Handyparken werden minutengenau abgerechnet. Die abschließende Entscheidung hierzu fällt der Gemeinderat am 19. November.
Feuerwehr wird modernisiert: Neue Einsatzfahrzeuge für Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen investiert vorzeitig in zwei neue Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr. Der Verwaltungsausschuss genehmigte außerplanmäßige Mittel in Höhe von 122.000 Euro zum Erwerb eines vollelektrischen Kommandowagens vom Typ Volvo EX40 Core Twin Motor sowie eines Ford Ranger Tremor e-4WD als Gerätewagen-Sondereinsatz.
Beide Fahrzeuge sind Teil der strategischen Entwicklungsinitiative „Schwetzingen 2035“ und kurzfristig verfügbar.
Bekanntmachungen künftig digital: Neue Satzung ab Januar 2026
Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung betrifft die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt. Ab dem 1. Januar 2026 sollen öffentliche Bekanntmachungen – soweit rechtlich zulässig – ausschließlich auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen erfolgen. Die bisherige Veröffentlichung in der Schwetzinger Zeitung bleibt nur in bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Fällen bestehen.
Diese Neuerung wird durch eine Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ermöglicht und ist Teil der Modernisierung der Verwaltung. Die Stadt rechnet durch die Umstellung mit jährlichen Einsparungen von rund 15.000 Euro.
Weitere Informationen zu Bekanntmachungen und Ratsinfoshttp://ratsinfo.schwetzingen.de
Anpassung der Gebührensatzung im Stadtarchiv
Die Gebührensatzung des Stadtarchivs Schwetzingen wird zum 1. Januar 2026 aktualisiert. Die generelle Nutzung und Einsicht in Unterlagen bleiben weiterhin gebührenfrei, Gebühren werden nur für spezielle Dienstleistungen erhoben.
Grund für die Anpassung sind die fortschreitende Digitalisierung und gestiegene Personalkosten. Die bisherigen Gebühren lagen unter denen vergleichbarer Archive, eine Anpassung war somit geboten.
Bewohnerparkgebühren steigen ab 2026
Der Verwaltungsausschuss ebnet den Weg für eine neue Rechtsverordnung zur Gestaltung der Bewohnerparkgebühren. Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis soll künftig 50 Euro betragen – das ist eine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Betrag von 20 Euro. Ziel ist es, die gestiegenen Verwaltungskosten für Bearbeitung, Kontrolle und Digitalisierung zu decken.
Auch hier fällt die finale Entscheidung am 19. November im Gemeinderat.
Chancengleichheit in der Stadtverwaltung: Neuer Plan bis 2030
Schwetzingen setzt sein Engagement für Gleichstellung fort und verabschiedet einen neuen Chancengleichheitsplan für die Jahre 2025 bis 2030. Ziel bleibt es, die berufliche Entwicklung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer in der Stadtverwaltung zu verbessern.
Der Plan basiert auf aktuellen Personaldaten und baut auf den Fortschritten der letzten Jahre auf.
Wirtschaftsplan der Schwetzinger SWR Festspiele beschlossen
Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan 2026 der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH zugestimmt. Die Stadt, der SWR und der Rhein-Neckar-Kreis sind zu jeweils 33 Prozent beteiligt. Die Finanzierung setzt sich aus Zuschüssen, Eintrittserlösen, Spenden und Sponsoringeinnahmen zusammen.
Abwassergebühren bleiben 2026 unverändert
Für 2026 plant Schwetzingen keine Änderung der Abwassergebühren. Die Schmutzwassergebühr bleibt bei 3,21 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr bei 0,71 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche.
Die Gebühren sind weiterhin vollständig kostendeckend und berücksichtigen sämtliche voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung.
Weitere Informationen und Ablauf
Über zahlreiche vorgestellte Änderungen wird der Gemeinderat Schwetzingen abschließend in seiner Sitzung am 19. November 2025 entscheiden. Die Beratungen erfolgten weitgehend einstimmig.
Komplette Sitzung, Vorlagen und Beschlüssehttp://ratsinfo.schwetzingen.de
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