Schwetzingen trifft wichtige Beschlüsse

Gemeinderat entscheidet über „Schwetzinger Höfe“, Hirschacker II, Kiesabbau und weitere Projekte

Schwetzingen trifft wichtige Beschlüsse
Fiktives KI-Symbolbild zum Beitrag: Schwetzingen trifft wichtige BeschlüsseKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat in seiner Sitzung am 15. April 2026 mehrere Beschlüsse zu Stadtentwicklung, Infrastruktur und Verwaltung gefasst. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung des Quartiers „Schwetzinger Höfe“, eine Stellungnahme zum geplanten Kies- und Sandabbau im Entenpfuhl, ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Hirschacker II“ sowie Auftragsvergaben und eine Friedhofsfläche, die künftig anders genutzt werden kann.

„Schwetzinger Höfe“: Bebauungsplanänderung und Vereinbarung mit Oftersheim

Für das Quartier „Schwetzinger Höfe“ hat der Gemeinderat eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen. Beschlossen wurden sowohl die 1. Änderung des Bebauungsplans als Satzung als auch eine interkommunale Vereinbarung mit der Gemeinde Oftersheim zum Mobilitäts- und Verkehrskonzept.

Die Vereinbarung mit Oftersheim regelt vor allem die verkehrlichen Folgen, die durch das neue Quartier erwartet werden. Als Hintergrund wird eine prognostizierte Mehrbelastung am Knotenpunkt Scheffelstraße/Heidelberger Straße auf Oftersheimer Gemarkung genannt. Vorgesehen sind unter anderem Verkehrszählungen und, falls nötig, Maßnahmen zur Verkehrssteuerung wie die Installation einer Lichtsignalanlage.

Die Kosten sollen zwischen den Kommunen aufgeteilt werden. Die Stadt Schwetzingen übernimmt dabei einen Anteil von 65 Prozent der vereinbarten Kosten.

Die Vereinbarung ist zugleich Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung. Mit ihr schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Umsetzung des dritten Bauabschnitts der „Schwetzinger Höfe“. Geplant sind dort unter anderem eine Quartiersgarage sowie ein Ärztehaus. Dafür waren Anpassungen bei Baugrenzen und Gebäudehöhen notwendig.

Im Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden ergaben sich keine Änderungen, die den Entwurf wesentlich betreffen. Untersuchungen zur Verkehrs- und Lärmsituation bestätigen die Umsetzbarkeit des Projekts. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu.

Ablehnende Stellungnahme zum geplanten Kiesabbau im Entenpfuhl

Ein weiteres Thema war das laufende Anhörungsverfahren zum geplanten Kies- und Sandabbau im Gewann „Unterer Entenpfuhl“. Der Gemeinderat beschloss, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben. Zuständig für das Verfahren ist das Wasserrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis.

Hintergrund ist ein Antrag der Firma Heinrich Krieger KG aus Neckarsteinach auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Rohstoffgewinnung. Geplant ist der Abbau von Sand und Kies auf einer 38,8 Hektar großen Fläche im Süden der Schwetzinger Gemarkung, nahe der Grenze zu Hockenheim.

Das Vorhaben umfasst neben dem Abbau auch die Errichtung eines Kies- und Betonwerks sowie eine Verkehrsanbindung an die L722 zum Abtransport der Güter. Die geplante Laufzeit beträgt rund 33 Jahre. Danach sollen die Abbauflächen in einen Landschaftssee umgewandelt und das Werksgelände zur Wiederaufforstung genutzt werden.

Die Stadt Schwetzingen bewertet das Vorhaben kritisch. In ihrer Stellungnahme verweist sie insbesondere auf mögliche nachteilige Auswirkungen für Umwelt, Wasserhaushalt und regionale Entwicklung. Auch der massive Verlust von Waldflächen und die damit verbundene negative Auswirkung auf das Klima werden als Kritikpunkte genannt.

Besonders relevant ist aus Sicht der Stadt, dass das betroffene Gebiet in einem Wasserschutzgebiet liegt, in dem der Abbau von Sand und Kies grundsätzlich verboten ist und nur über eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht werden könnte. Zudem erinnert die Stadt daran, dass sie sich bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Regionalplanung gegen die Ausweisung des Entenpfuhls als Vorranggebiet für den Rohstoffabbau ausgesprochen hatte. Diese Bedenken bestünden weiterhin.

Die Stellungnahme wurde in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen Hockenheim und Ketsch sowie weiteren beteiligten Stellen vorbereitet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens enthält sie auch die baurechtlichen Anforderungen der Stadt in ihrer Funktion als untere Baurechtsbehörde.

Über das Vorhaben entscheidet letztlich das zuständige Wasserrechtsamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen.

Bebauungsplan „Südlich Hirschacker II“ schafft neue gewerbliche Perspektiven

Der Gemeinderat hat außerdem den Bebauungsplan Nr. 109 „Südlich Hirschacker II“ beschlossen. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung eines Gebrauchtwagenhändlers geschaffen, der seinen bisherigen Standort aufgeben muss.

Als neuer Standort ist ein Grundstück an der Rheintalstraße vorgesehen, das bisher ausschließlich für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ausgewiesen war. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dort künftig ein Gewerbegebiet entstehen, das neben dem Autohaus auch weitere gewerbliche Nutzungen ermöglicht.

Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine formale Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich, Umweltbelange werden jedoch berücksichtigt.

Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und eine nachhaltige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen.

Aufträge für Stadion-Sanierung und Reinigung der Straßenabläufe vergeben

Auch bei mehreren Infrastrukturthemen fasste der Gemeinderat Beschlüsse. Für die Sanierung des Sportplatzes im städtischen Stadion an der Ketscher Landstraße wurden die Bauleistungen an die Firma Schmitt GmbH aus Langgöns vergeben. Die Auftragssumme liegt bei 2.260.705,73 Euro und damit rund 5,88 Prozent unter der ursprünglichen Kostenschätzung von 2.401.928,43 Euro.

Darüber hinaus vergab der Gemeinderat die Reinigung der Straßenabläufe und Ablaufrinnen im Stadtgebiet an die Firma Altenburg GmbH aus Burgdorf zum Angebotspreis von 155.196,23 Euro.

Um die Funktionsfähigkeit der städtischen Entwässerungseinrichtungen dauerhaft zu sichern, wird der bisherige Reinigungsrhythmus von zwei auf drei Durchgänge pro Jahr erhöht. Hintergrund sind veränderte klimatische Bedingungen: Längere Trockenperioden führen zunehmend dazu, dass Laub und Verschmutzungen auch außerhalb der klassischen Herbstmonate anfallen und die Abläufe schneller verstopfen.

Der Rahmenvertrag gilt für das Jahr 2026 und enthält eine Verlängerungsoption für 2027, sofern die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Teilfläche des Friedhofs wird entwidmet

Schließlich beschloss der Gemeinderat die Entwidmung einer rund 767 Quadratmeter großen Teilfläche des Friedhofs. Die Fläche liegt im Randbereich zur Straße „Am langen Sand“ und wird bereits heute ausschließlich als Lagerfläche der Friedhofsverwaltung und der Stadtgärtnerei genutzt.

Da sich auf dem betroffenen Areal keine Grabstätten befinden und dort auch künftig keine Bestattungen vorgesehen sind, kann die Fläche ohne Auswirkungen auf bestehende Grabnutzungsrechte einer anderen Nutzung zugeführt werden. Umbettungen oder Entschädigungen sind daher nicht erforderlich. Insgesamt reduziert sich die Friedhofsfläche damit geringfügig.

Mit der Entscheidung schafft die Stadt zugleich die rechtliche Grundlage für

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