Wasserabstellung in Kleingärten am 3. November

Stadtwerke Schwetzingen warnen vor Frostschäden – Pächter müssen Wasseranschlüsse öffnen

Die Stadtwerke Schwetzingen informieren über eine bevorstehende Maßnahme in der Gartenanlage "Kleine Krautgärten". Am Montag, den 3. November 2025, wird dort das Wasser abgestellt. Diese Maßnahme betrifft alle Pächter der Kleingärten und wird regelmäßig zum Beginn der kalten Jahreszeit durchgeführt.

Wasserabstellung als Schutzmaßnahme

Die Abstellung der Wasserversorgung dient dazu, Frostschäden an den Leitungen über die Wintermonate zu verhindern. Insbesondere Rohrleitungen und Wasseranschlüsse in Kleingartenanlagen sind bei Minusgraden gefährdet, da gefrierendes Wasser zu erheblichen Schäden führen kann.

Empfehlung an die Pächter

  • Pächter werden gebeten, nach der Wasserabstellung zeitnah die Wasseranschlüsse zu öffnen.
  • Dadurch wird sichergestellt, dass Restwasser aus den Leitungen ablaufen kann und diese im Winter nicht einfrieren.
  • Konsequenzen bei Nichtbeachtung

    Werden die empfohlenen Maßnahmen nicht beachtet, kann dies zu teuren Reparaturen im Frühjahr führen. Betroffene Leitungen oder Anschlüsse könnten durch Frostsprengung unbrauchbar werden und Wasserverluste verursachen.

    Umwelthinweis der Stadtwerke

    Die Stadtwerke Schwetzingen weisen zusätzlich darauf hin, bei der Bearbeitung und Weitergabe der Mitteilung an die Umwelt zu denken und auf das Ausdrucken der E-Mail möglichst zu verzichten.

    Weitere Informationen zur Wasserabstellung in der Gartenanlage "Kleine Krautgärten" sowie Hinweise für Pächter sind direkt bei den Stadtwerken Schwetzingen erhältlich.

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