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Weihnachtshilfe 2025: Flexible Kurfürstenkarten für Bedürftige

Notgemeinschaft Schwetzingen unterstützt bis zu 200 Menschen – Antragstellung im Sozialamt vom 17. bis 28. November

Von Redaktion Schwetzingen10.11.25, 12:20

In diesem Artikel

MS
Matthias Steffan
HB
Herr Blem
FW
Frau Wünnemann

Auch in diesem Jahr setzt sich die Notgemeinschaft Schwetzingen dafür ein, bedürftige Bürgerinnen und Bürger zur Weihnachtszeit gezielt zu unterstützen. Dank großzügiger Spenden aus der Bürgerschaft und von Unternehmen kann die Zahl der Zuwendungen erhöht werden. Neben der finanziellen Aufstockung gibt es 2025 weitere Neuerungen, die die Vergabe der Hilfen betreffen.

Weihnachtliche Unterstützung für bis zu 200 Personen

Bis zu 200 Menschen mit nachgewiesenem Bedarf können eine einmalige Zuwendung erhalten. Die Stadt Schwetzingen hat hierfür die Höhe der Hilfen nochmals gesteigert. Oberbürgermeister Matthias Steffan dankt allen Spenderinnen und Spendern ausdrücklich für ihre Unterstützung und betont die wichtige Rolle dieser Solidarität in der Stadtgemeinschaft.

Die Besonderheit: Erstmals wird die Weihnachtszuwendung in Form von sogenannten Kurfürstenkarten ausgegeben. Diese sind in vielen Schwetzinger Geschäften einlösbar und ermöglichen so, das lokale Gewerbe zu stärken und den Begünstigten zugleich größtmögliche Flexibilität zu bieten.

Kurz erklärtKurfürstenkarte

Eine Kurfürstenkarte ist eine Guthabenkarte, die in vielen lokalen Geschäften in Schwetzingen als Zahlungsmittel genutzt werden kann.

Bewerbung: Wer ist antragsberechtigt?

Personen, die im Jahr 2025 eine Weihnachtszuwendung beantragen möchten, müssen entweder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen oder im Wohngeldbezug stehen. Für einen Antrag ist ein aktueller Nachweis der Berechtigung – etwa ein Bescheid vom Sozialamt oder der Wohngeldstelle – notwendig.

  • Antragszeitraum: 17. bis 28. November 2025
  • Ort: Sozialamt Schwetzingen, Zeyherstraße 1 (1. Obergeschoss, Zimmer 201 und 202)
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
  • Öffnungszeiten für die Antragstellung

    • Montag, Dienstag, Freitag: 8-12 Uhr
    • Donnerstag: 14-18 Uhr
    • Ansprechpartner für Rückfragen

      Bei Rückfragen stehen Herr Blem und Frau Wünnemann zu den genannten Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung.

      Herr Blem

      Sozialamt Schwetzingen

      06202 / 87-238

      Frau Wünnemann

      Sozialamt Schwetzingen

      06202 / 87-235

      Spenden weiterhin notwendig

      Die Notgemeinschaft ist dauerhaft auf die Mitwirkung engagierter Unternehmen und Privatpersonen angewiesen. Oberbürgermeister Matthias Steffan betont:


      "Auch dieses Jahr möchten wir wieder unseren Bürgerinnen und Mitbürgern helfen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Daher ist jede Spende sehr willkommen."

      Spendenkonten der Stadt Schwetzingen

      • Sparkasse Heidelberg

        IBAN: DE08 6725 0020 0025 0104 42

        Stichwort: Notgemeinschaft

      • Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG

        IBAN: DE78 5479 0000 0005 0650 03

        Stichwort: Notgemeinschaft

        Die Notgemeinschaft Schwetzingen trägt dazu bei, dass auch in diesem Jahr Menschen in schwierigen Lebenslagen an den Festtagen unterstützt werden können. Die finanzielle Zuwendung, die lokale Einlösung und das fortgesetzte Engagement der Bürgerinnen und Bürger machen dieses Hilfsangebot erneut möglich.

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