Ganztagsbetreuung für Grundschüler startet
Ab Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler Anspruch auf Betreuung – flexible Angebote und Ferienprogramme ergänzen das Angebot

Der Startschuss für die Ausweitung der Ganztagsbetreuung an Schulen steht bevor: Ein neues Betreuungsangebot soll insbesondere Familien entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Grundlage ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter ().
Schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs
Ab dem kommenden Schuljahr erhalten Kinder, die neu in die erste Klasse einer Grundschule oder Grundstufe eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) starten, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch umfasst sowohl Zeiten während der Schulwochen als auch in den Ferien – mit Ausnahme von vier Wochen Ferienzeit jährlich. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch ausgebaut und soll bis zum Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder in vollem Umfang gelten.
Ergänzende Betreuungsangebote der Stadt
Die Stadt ergänzt das schulische Ganztagsangebot um eigene Betreuungsmöglichkeiten. Dazu gehören z. B. flexible Buchungen vor dem Unterricht ab 7 Uhr und Nachmittagsangebote an spezifischen Wochentagen. Besonders an der Äthe-Kollwitz-Schule (SBBZ) laufen spezielle Betreuungsmodelle von Montag bis Donnerstag, freitags endet die Betreuung meist um 13:30 Uhr. Für ältere Jahrgänge sind keine weiteren Betreuungsangebote vorgesehen.
Ferienbetreuung im Wechsel
Auch für Zeiten außerhalb des Regelbetriebs wird gesorgt: Während der Ferien bieten die Gemeinde und die Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall eine gemeinsam organisierte Betreuung an. Diese kann wochenweise gebucht werden und findet abwechselnd in Crailsheim und Satteldorf statt. Pro Tag werden dabei sechs bis acht Stunden Betreuung geboten. Für das Schuljahr 2026/2027 sind darüber hinaus einzelne, festgelegte Tage mit Ferienbetreuung geplant.
Buchung, Anmeldung und Fristen
Die kommunalen Betreuungsangebote sind kostenpflichtig. Eine Anmeldung garantiert noch keinen Platz – erst nach Prüfung werden Zu- oder Absagen verschickt. Eltern müssen den Betreuungsbedarf bis spätestens 15. März 2026 melden. Die Übermittlung ist online, per Fax oder Post möglich. Wer digital keine Möglichkeiten hat, kann auch im Schulsekretariat ein Formular erhalten.
Ausblick und weitere Informationen
Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung profitieren nicht nur die Familien, sondern auch die Grundschule Altenmünster von den verbesserten Rahmenbedingungen. Die Stadt informiert regelmäßig in der Rubrik „Aus dem Gemeinderat“ weiterführend zum aktuellen Stand.
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