Winterdienst in Crailsheim: Was Sie wissen müssen

Verantwortlichkeiten, Zeiten und erlaubte Streumittel für Grundstückseigentümer und Mieter

Winterdienst in Crailsheim: Was Sie wissen müssen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Mit dem Einzug des Winters gewinnen Frost, Räum- und Streupflicht erneut an Bedeutung für Eigentümer, Mieter und Pächter. Viele Bürgerinnen und Bürger sind sich unsicher, welche Pflichten sie im Zusammenhang mit dem Winterdienst wahrnehmen müssen. Die Stadt Crailsheim gibt klare Hinweise, wie Anwohnende sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.

Wer ist verantwortlich?

Sobald Eis und Schnee die Straßen der Stadt bedecken, stehen Eigentümer sowie Mieter und Pächter, deren Grundstücke direkt an öffentliche Bereiche grenzen, in der Pflicht. Wer einen Zugang an einer Straße besitzt – auch bei Eckgrundstücken oder dazwischenliegenden Parzellen – trägt zum Winterdienst bei. Die Verantwortung umfasst dabei nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch angrenzende Gehbahnen und Flächen.

  • Räum- und Streupflicht gilt entlang der gesamten Grundstücksgrenze sowie angrenzender Gehwege
  • Bei Eckgrundstücken auch für die Flächen zwischen den angrenzenden Straßen
  • Freihalten von Straßeneinläufen ist erforderlich
  • Feste Zeiten für den Winterdienst

    Um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten, müssen die Gehwege werktags spätestens bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen gilt eine Frist bis 9 Uhr. Kommt tagsüber neuer Schnee hinzu, ist ein mehrfaches Nachräumen bis spätestens 20:00 Uhr notwendig.

    • Werktags: Räumen und Streuen bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertage: bis 9 Uhr
    • Tagesaktuelle Nachräumpflicht bis 20:00 Uhr
    • Geeignete Streumittel und Verbote

      Für das Beseitigen von Glatteis empfehlen sich abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche.

      Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten und dürfen nur bei Eisregen in Ausnahmefällen sparsam eingesetzt werden.

      Weitere Hinweise zum sicheren Verhalten

      Die Feuerwehr appelliert an die Bevölkerung, Hydrantenschächte stets sichtbar zu halten, um im Notfall einen schnellen Zugang zu gewährleisten. Das Abstellen von Schnee auf Privatgrundstücken, die nicht dem eigenen gehören, ist untersagt, da es beispielsweise Radfahrer gefährden kann. Schnee sollte deshalb ausschließlich auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.

      Informationsangebot der Stadt

      Für alle Interessierten stellt das Bürgerbüro einen kostenlosen Flyer „Winterdienstpflichten“ bereit. Dieser Flyer enthält alle wichtigen Regelungen und praktische Tipps für den Winterdienst.

      Strafen bei Pflichtverletzung

      Wer seinen Räum- und Streupflichten nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die Einhaltung der Vorschriften dient der allgemeinen Verkehrssicherheit und soll Unfällen vorbeugen.

      Winterdienst im Einsatz

      Täglich sind zahlreiche Mitarbeitende des Baubetriebshofs Crailsheim unterwegs, um Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien. Jochen Baumann, Jürgen Butz und Michael Brunner stehen exemplarisch für das Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen, die bereits in den frühen Morgenstunden für sichere Verkehrswege sorgen.

      Mit klaren Regeln und engagiertem Einsatz bleibt Crailsheim auch in der kalten Jahreszeit sicher und gut erreichbar.

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      Winterdienst in Crailsheim: Was Sie wissen müssen
      Bild zum Beitrag© Redaktionsteam Crailsheim
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