Donaueschingen rüstet Winterdienst auf

24 Fahrzeuge und priorisierter Streuplan sorgen für sichere Straßen – Bürger sollen Gehwege freihalten und Nachbarschaftshilfe leisten

Mit dem Einbruch des Winters rücken Schnee- und Eisglätte auf den Straßen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Stadt Donaueschingen hat ihre technische Infrastruktur für den Winterdienst erneut aufgestockt und setzt dabei auf moderne Fahrzeuge sowie einen gut ausgearbeiteten Streuplan, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Organisation des Winterdienstes

Die technischen Dienste der Stadt Donaueschingen verfügen über 24 Fahrzeuge und ausreichend Streugut. Ein priorisierter Streuplan stellt sicher, dass das rund 300 Kilometer umfassende Straßennetz effektiv geräumt wird. Dazu zählen:

  • Bushaltestellen und Strecken der Buslinien
  • Gewerbegebiete
  • Hauptverkehrsstraßen und Steilstrecken
  • Neuralgische Punkte wie gefährliche Einmündungen
  • Besondere Herausforderungen entstehen, wenn Pkw auf engen Straßen oder an Straßenrändern abgestellt werden. Diese Fahrzeuge können die Arbeit der Räumfahrzeuge erheblich behindern. Die Stadt bittet daher, während größerer Schneefälle auf das Parken am Straßenrand zu verzichten.

    Räum- und Streupflicht: Rechte und Pflichten

    Neben der öffentlichen Räumpflicht sind auch Bürgerinnen und Bürger in der Verantwortung. Die Verpflichtungen sind in der Satzung vom 27.06.2007 geregelt. Sie gelten für alle innerhalb geschlossener Ortschaften, auch in verkehrsberuhigten Bereichen.

    Wer ist verpflichtet?

    • Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und öffentlichen Plätzen
    • Mieter oder Pächter, die das Grundstück nutzen
    • Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit Stadtbaulast, insbesondere bei mehr als 10 Metern Abstand zur Straße
    • Bei einseitigen Gehwegen: Partei, deren Grundstück an den Gehweg grenzt
    • Mehrere Verpflichtete: gesamtschuldnerische Verantwortung
    • Eckgrundstücke: Säuberung aller anliegenden Straßen und Fußwege
    • Berufstätige können ihre Pflicht durch eine beauftragte Person wahrnehmen lassen, sofern sie tagsüber verhindert sind. Die Stadt appelliert an die Nachbarschaftshilfe, insbesondere ältere Menschen zu unterstützen, die Schwierigkeiten mit der Reinigung haben könnten.

      Regeln für die Durchführung

      • Gehwege am Straßenrand sind auf mindestens 2 Meter Breite zu räumen.
      • Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite freizuhalten.
      • Schnee oder Eis dürfen nicht auf bereits geräumte Straßen oder zu Nachbarn geschoben werden.
      • Nach Tauwetter sind Straßenrinnen und Abläufe freizuhalten, um Schmelzwasser abfließen zu lassen.
      • Die zu räumenden Flächen dürfen nicht beschädigt werden.
      • Zeiten der Räum- und Streupflicht

        • Werktags: ab 7:00 Uhr
        • Sonn- und Feiertage: ab 8:00 Uhr
        • Die Pflicht endet jeweils um 20:00 Uhr
        • Praktische Hinweise und Appell an die Bürger

          Die Stadtverwaltung Donaueschingen betont, dass die Sicherheit des Verkehrs oberste Priorität hat. Dazu gehört auch, auf eine ausreichende Breite der Wege zu achten und das Anhäufen von Schnee auf Gehwegen zu vermeiden. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sind Bürgerinnen und Bürger gebeten, insbesondere ältere oder eingeschränkte Nachbarn zu unterstützen.

          Wer mehr über die geltenden Regelungen erfahren oder Fragen zu seiner persönlichen Räum- und Streupflicht hat, kann sich direkt an die Stadtverwaltung Donaueschingen wenden.

          Mit diesen Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit auch bei winterlichen Verhältnissen gewährleistet werden. Die Stadt setzt dafür auf das Zusammenspiel von modernen technischen Diensten und dem verantwortungsbewussten Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger.

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