Öhringen findet Kompromiss für die Rathausstraße

Statt Fußgängerzone wird die Straße verkehrsberuhigt – mit Schrittgeschwindigkeit, Parkflächen, Ladezonen und mehr Grün.

Öhringen findet Kompromiss für die Rathausstraße
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Die Rathausstraße in Öhringen soll künftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Damit endet das Verfahren zur Einrichtung einer Fußgängerzone, das der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. April 2026 mehrheitlich abgelehnt hat. Die Entscheidung markiert einen Abschluss der länger laufenden Diskussion über die Umgestaltung der Öhringer Innenstadt.

Nach Angaben der Stadt versteht sich der nun beschlossene Weg als Kompromiss zwischen den Interessen von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Verwaltung. Die Zufahrt soll weiterhin möglich bleiben, zugleich soll die Straße deutlich aufgewertet und sicherer werden.

Gemeinderat entscheidet gegen Fußgängerzone

Der Gemeinderat der Stadt Öhringen beendete das Entwidmungsverfahren für die Rathausstraße zur Fußgängerzone und lehnte dieses Vorhaben ab. Stattdessen befürwortete das Gremium die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Die Entscheidung fiel mit 23 Ja- und 6 Nein-Stimmen.

Die Debatte um die zukünftige Nutzung der Rathausstraße reicht bereits seit Jahren zurück. Im November 2025 brachte das Entwidmungsverfahren neue Bewegung in die Angelegenheit. Im Zuge der Beratung hatte Oberbürgermeister Patrick Wegener am 29. Januar 2026 rund 50 Anliegerinnen und Anlieger in den Ratssaal des Alten Rathauses eingeladen. Dort wurden Fragen aufgenommen, die später schriftlich auf der Stadtwebsite beantwortet wurden.

Beteiligung und Einwendungen im Verfahren

Im Rahmen des formellen Umwidmungsverfahrens gingen bei der Stadtverwaltung Einwendungen ein. Diese mussten für die finale Entscheidung aufbereitet und abgewogen werden. Aus diesem Grund befasste sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema.

Die Stadt hatte die geplante Umgestaltung von Beginn an mit mehreren Zielen verbunden. Im Austausch mit den Anliegern wurden diese Punkte bekräftigt:

  • Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
  • Verbesserung der Lebensqualität für Bewohnerinnen und Bewohner
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Reduzierung von Durchgangsverkehr, Lärm und Luftverschmutzung
  • Weiterhin gesicherte Zufahrt für Lieferverkehr, Linienverkehr, Radverkehr und Anwohnende
  • Verkehrsberuhigter Bereich statt Fußgängerzone

    Auf Basis der Einwendungen legte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat einen Alternativvorschlag vor: Statt einer Fußgängerzone soll die Rathausstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Damit sollte ein Ausgleich zwischen dem Wunsch nach mehr Aufenthaltsqualität und den Bedenken gegen eine vollständige Sperrung für den Kfz-Verkehr gefunden werden.

    Was das konkret bedeutet

    Ein verkehrsberuhigter Bereich ist an einem entsprechenden Verkehrszeichen erkennbar. In einer solchen Straße nutzen Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Fahrzeuge die Fahrbahn gleichberechtigt nebeneinander. Anders als in einer Fußgängerzone bleibt der Durchgangsverkehr grundsätzlich erlaubt.

    Die wichtigsten Regelungen sind dabei klar umrissen:

    • Fußgänger haben Vorrang und dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen.
    • Fahrzeuge müssen bei Bedarf warten.
    • Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt Schrittgeschwindigkeit von 4 bis 7 km/h.
    • Bisher galt Tempo 20.
    • Parken ist nur auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen erlaubt.
    • Zwei Parkplätze werden als Ladezone für kurzes Halten sowie zum Be- und Entladen ausgewiesen.
    • Bodenschwellen und örtliche Kontrollen sollen die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit sichern.
    • Mehr Grün und bessere Aufenthaltsqualität

      Zusätzlich zu den Änderungen im Verkehrsrecht ist eine stärkere Begrünung der Rathausstraße vorgesehen. Durch gezielte Bepflanzungen soll die Geschwindigkeit der Fahrzeuge natürlicherweise reduziert werden. Zugleich soll die Aufenthaltsqualität für Besucherinnen und Besucher der Innenstadt spürbar steigen.

      Oberbürgermeister Patrick Wegener bezeichnete den verkehrsberuhigten Bereich als ausgewogenen Kompromiss. Nach seiner Einschätzung werde die Rathausstraße dadurch sicherer und attraktiver - für Fußgänger, Radfahrende und den Einzelhandel gleichermaßen.

      Nächste Schritte der Stadtverwaltung

      Die Umsetzung der Maßnahmen liegt nun bei der Stadtverwaltung. Dazu gehören die Aufstellung der Verkehrszeichen, die Installation der Bodenschwellen sowie die Bepflanzungsarbeiten.

      Mit der Entscheidung ist die grundlegende Richtung für die Rathausstraße festgelegt: keine Fußgängerzone, aber ein deutlich verkehrsberuhigterer Raum mit mehr Ordnung, mehr Grün und mehr Gewicht für den Fußverkehr. Für Öhringen endet damit eine lange Diskussion nicht mit einem harten Schnitt, sondern mit einer politisch vermittelten Lösung.

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