Waldkirch schützt freilaufende Katzen

Ab 2025 starten Kontrollen zur Kastration und Kennzeichnung – Bürger sollen herrenlose Katzen melden

Seit Juli ist die Katzenschutzverordnung in Kraft, mit dem Ziel, freilebende Katzen wirksam zu schützen und unnötiges Tierleid zu verhindern. Die Stadt Waldkirch informiert darüber, dass im kommenden Jahr nach einer Übergangsfrist stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

Schutz von Katzen: Das regelt die Verordnung

Die Verordnung verpflichtet Katzenhalterinnen und Katzenhalter dazu, ihre freilaufenden Katzen kastrieren sowie per Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig kennzeichnen zu lassen. Damit soll die unkontrollierte Vermehrung vermieden und das Leid freilebender Tiere eingedämmt werden.

Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Tierschutz

Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, freilaufende oder herrenlose Katzen zu melden. Im Zusammenspiel mit dem Tierschutzverein Not Breisgau e.V. wird so sichergestellt, dass betroffene Tiere versorgt und möglichst kastriert werden können.

  • Katzen regelmäßig durch Tierarzt kastrieren lassen
  • Kennzeichnung mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung
  • Freilaufende oder herrenlose Katzen an die Stadt melden
  • Wie kann man eine herrenlose Katze melden?

    Wer eine streunende Katze bemerkt, kann diese bei der Stadtverwaltung unkompliziert melden. Dafür stehen sowohl eine E-Mail-Adresse bei der Polizeibehörde als auch eine spezielle Telefonnummer bereit.

    Stichprobenkontrollen ab 2025 – Übergangsregelung beachten

    Bis einschließlich Dezember 2024 gilt eine Übergangsphase. Ab Januar 2025 werden die Maßnahmen aktiv kontrolliert und stichprobenartige Überprüfungen der Einhaltung durchgeführt.

    Weitere Informationen zur Katzenschutzverordnung

    Alle Details und rechtlichen Grundlagen zur Katzenschutzverordnung der Stadt finden Interessierte online in der Rubrik Politik, Ortsrecht & Satzungen.

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