Herzog Ulrich: Ein Blick auf eine bewegte Regentschaft

Vortrag in Weinstadt am 7. November beleuchtet Tübinger Aufstand und Blaubeurer Vertrag

Herzog Ulrich: Ein Blick auf eine bewegte Regentschaft
Bild zum Beitrag© Redaktion Weinstadt

Die Stadt Weinstadt lädt zu einem besonderen Vortrag über Herzog Ulrich ein, eine der schillernsten Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte. Die Veranstaltung richtet sich an alle historisch Interessierten und findet am Freitag, 7. November, um 19 Uhr statt. Als Referent konnte der renommierte Genealoge und Historiker Marzin Klöpfer aus Endersbach gewonnen werden.

Fokus auf eine bewegte Regentschaft

Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die Jahre zwischen dem Tübinger Aufstand "Armer Konrad" 1514 und der Vertreibung Ulrichs im Jahr 1519. Klöpfer beleuchtet anhand dieses ereignisreichen Zeitraums die komplexe Persönlichkeit des Regenten, der als brutal egozentrisch, zugleich aber offen und politisch durchsetzungsstark beschrieben wird.

Besonders hervorgehoben wird der sogenannte Blaubeurer Vertrag von 1516, der als Sinnbild für das abwägende wie riskante Handeln Ulrichs unter politischem Druck gilt. Dieser Vertrag steht beispielhaft für das zentrale Thema jener Jahre: das Machtverhältnis zwischen Herzog und Landtag.

Teilnahme am Vortrag

  • Datum: Freitag, 7. November
  • Uhrzeit: 19:00 Uhr
  • Eintritt: frei
  • Anmeldung: nicht erforderlich
  • Die Veranstaltung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, einen Einblick in ein bewegendes Kapitel württembergischer Geschichte zu erhalten.

    Historischer Kontext: Herzog Ulrich

    Herzog Ulrich war eine prägende Figur für Württemberg. Sein politisches Wirken, aber auch persönliche Eigenschaften und teils umstrittene Entscheidungen, machen ihn bis heute zu einer spannenden Persönlichkeit der Landesgeschichte.

    Bedeutung des Vortrags

    Der Vortrag von Marzin Klöpfer verspricht neue Perspektiven auf die Umbruchszeit im frühen 16. Jahrhundert und eröffnet einen differenzierten Blick auf die Beziehungen zwischen Fürst und Landtag.

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