Rheinfelden erinnert an Winterdienstpflicht

Grundstücksbesitzer müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr räumen und streuen – Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt

Von Herold Rheinfelden

Mit dem aktuellen Wintereinbruch rückt die Räum- und Streupflicht erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Stadtverwaltung erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, welche Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger im Winter erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Pflichten der Grundstücksbesitzer im Überblick

  • Wochentags ab 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen Gehwege und dem Fußgängerverkehr gewidmete Flächen geräumt werden.
  • Die Räumpflicht gilt bis 21 Uhr. In diesem Zeitraum ist bei Bedarf mehrmals zu räumen.
  • Die zu räumende Gehwegbreite beträgt 1,50 Meter, um sicheren Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
  • Betroffen sind die Gehwege vor dem eigenen Wohnort und weitere öffentliche Fußwegflächen.
  • Immer der nächstgelegene Anlieger ist zum Räumen und Streuen verpflichtet.
  • Zum Bestreuen sollten ausschließlich abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden.
  • Umgang mit Streusalz und Sonderregelungen

    Ein wichtiger Hinweis betrifft den Einsatz von Streusalz: Auftauende Streumittel sind grundsätzlich untersagt, da sie Schäden an Bäumen, Sträuchern sowie am Stadtbild verursachen können. Lediglich bei Extremwetter dürfen sie eingesetzt werden, und auch dann nur in minimaler Menge und unter der Voraussetzung, dass keine Pflanzen gefährdet werden.

    Geltende Satzung und Informationsquellen

    Die Stadtverwaltung verweist ausdrücklich auf die geltende Satzung zur Räum- und Streupflicht. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt auf der städtischen Homepage umfassend darüber informieren.

    Kontakt zum Amt für öffentliche Ordnung

    Bei Fragen zu den Regelungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung steht das Amt für öffentliche Ordnung zur Verfügung.

    Mit klaren Regeln und verantwortungsvollem Handeln können alle Bürgerinnen und Bürger maßgeblich zur Sicherheit im winterlichen Stadtbild beitragen. Die Stadt setzt auf das Engagement der Anlieger und appelliert an die gesamte Bevölkerung, die geltenden Pflichten ernst zu nehmen und umzusetzen.

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