Verbotene Fahrt auf Stuttgarts Scharnhauser Straße
Trotz Sperrung zur Südumfahrung missachten viele Autofahrer das Durchfahrtsverbot – Stadt verschärft Kontrollen ab 22. Juli
Die Scharnhauser Straße in Plieningen steht im Mittelpunkt der aktuellen Verkehrsmaßnahmen der Stadt Stuttgart. Seit Mai ist dieser Abschnitt für den Großteil des motorisierten Verkehrs gesperrt, doch zahlreiche Autofahrer missachten weiterhin das Verbot. Um gegenzusteuern, setzt die Stadtverwaltung nun verstärkt auf Schwerpunktkontrollen.
Neue Verkehrsführung durch Südumfahrung
Mit dem abgeschlossenen Neubau der Südumfahrung steht Plieningen eine moderne Alternativroute zur Verfügung. Die neu gebaute L1192 entlastet das Gebiet und dient nun als bevorzugte Durchfahrt parallel zur Autobahn. Im Zuge dieser Entwicklung ist der Streckenabschnitt der Scharnhauser Straße zwischen dem Ortseingang Plieningen und der Kreuzung K1217 seit Mitte Mai für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
Lediglich Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs und landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen die Straße weiterhin nutzen.
Verstoß gegen Durchfahrtsverbot trotz Kontrollen
Obwohl bereits erste punktuelle Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst und die Polizei durchgeführt wurden, zeigt das Verhalten vieler Autofahrer bislang wenig Veränderung. Das Amt für öffentliche Ordnung stellt fest, dass das Durchfahrtsverbot regelmäßig missachtet wird.
Die bestehenden Ausnahmeregelungen erfordern bauliche Sperren, die allerdings nicht ausreichen, um den unerlaubten Durchgangsverkehr zu unterbinden.
Intensivierte Kontrollen und weitere Maßnahmen
Um die Situation zu verbessern, sind ab sofort intensive Schwerpunktkontrollen geplant. Den Auftakt macht eine umfassende Verkehrskontrolle am Dienstag, den 22. Juli, bei der alle unerlaubt durchfahrenden Fahrzeuge erfasst werden sollen. Die Stadt setzt dabei auch mobile Geschwindigkeitsüberwachung ein und plant, die Maßnahmen in den kommenden Wochen mehrfach zu wiederholen.
Ziel der Kontrollen ist es, die neue Verkehrsregelung konsequenter durchzusetzen und auf die Veränderungen hinzuweisen.
Rechtlicher Hintergrund der Maßnahme
Die Einführung der Einschränkung für den motorisierten Verkehr auf der Scharnhauser Straße war eine Auflage des Planfeststellungsbeschlusses und Voraussetzung für den Bau der Südumfahrung. Als Straßenbaulastträgerin besitzt die Stadt Stuttgart in diesem Zusammenhang keinen eigenen Gestaltungsspielraum. Die Regelung ist also verbindlich und keine freiwillige Entscheidung der Stadtverwaltung.
Die kommenden Wochen dürften zeigen, ob die verstärkten Kontrollen die gewünschte Wirkung erzielen und das Durchfahrtsverbot von den Verkehrsteilnehmenden künftig stärker beachtet wird.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.