Weichenstellung für Stuttgart-Rosenstein
Bundestag erleichtert Umwidmung von Bahnflächen für bis zu 5.700 neue Wohnungen

Mit der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung am Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) rückt die Entwicklung des Stadtquartiers Stuttgart-Rosenstein in greifbare Nähe. Der Beschluss ebnet den Weg für eines der wichtigsten städtebaulichen Zukunftsprojekte in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.
Bundestag beschließt Änderung für kommunale Entwicklung
Am 26. Juni 2025 stimmte der Bundestag der Änderung am Allgemeinen Eisenbahngesetz in zweiter und dritter Lesung zu. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD verständigten sich auf einen Kompromiss, der insbesondere die Weiterentwicklung innerstädtischer Flächen – wie das Projekt Stuttgart-Rosenstein – ermöglicht.
Die Änderung betrifft insbesondere § 23 AEG, der die Freistellung sogenannter Bahnflächen regelt. Diese Flächen, bislang ausschließlich für den Eisenbahnbetrieb vorgesehen, können künftig gezielter für den dringend benötigten Wohnungsbau genutzt werden.
Neue Chancen für Stuttgart-Rosenstein
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begrüßte die Entscheidung des Bundestags ausdrücklich. Er erklärt: „Die Entscheidung des Bundestags löst bei uns große Freude und Erleichterung aus. Sie macht ein Zukunfts-Jahrhundertprojekt auf einem 85 Hektar großen Areal unmittelbarer Innenstadtlage möglich. Damit gelangt der Bundestag zu der lang ersehnten und überfälligen Einsicht in das sinnvolle und notwendige Vorgehen. Rechtlich bedeutet dies, dass nach Prüfung von § 23 keine kommunale Verfassungsbeschwerde mehr vorliegt. Das bisher ausgesetzte städtebauliche Projekt kann jetzt mit voller Kraft vorangetrieben werden.“
Das beschlossene Vorhaben sieht die Schaffung von bis zu 5.700 neuen Wohnungen für rund 10.000 Menschen vor. Damit sollen dringend benötigter Wohnraum und neue städtebauliche Impulse im Zentrum Stuttgarts entstehen. Besonders hervorgehoben wurde zudem die Auszeichnung des Projektes mit dem Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ beim Deutschen Städtebaupreis.
Gesetzgebungsverfahren und nächste Schritte
Bevor die Änderung am AEG in Kraft treten kann, muss sie noch den Bundesrat passieren. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Zustimmung erfolgen wird und das Vorhaben somit rechtlich auf festen Boden gestellt wird.
Hintergrund: Schwierige Umwidmung bislang
Bereits im Oktober 2023 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ verabschiedet, das die Umsetzung europäischer Vorgaben erleichtern sollte. Damals war auch die Änderung des § 23 AEG Bestandteil, insbesondere das Kriterium des „überragenden öffentlichen Interesses“ erschwerte jedoch seither die Umnutzung von Bahnarealen zu Gunsten des Wohnungsbaus erheblich. Das Projekt Stuttgart-Rosenstein sowie zahlreiche weitere Entwicklungen bundesweit waren dadurch ins Stocken geraten.
Bedeutung für die Stadtentwicklung bundesweit
Die beschlossene Änderung hat nicht nur für Stuttgart Bedeutung, sondern setzt auch ein Signal für viele weitere Städte und Gemeinden, die für dringend benötigten Wohnraum auf innerstädtische Bahnareale angewiesen sind.
Bildnutzung im Rahmen redaktioneller Berichterstattung
Passend zur Pressemitteilung stehen Bilder der Gleisflächen des Kopfbahnhofs zur Verfügung. Die Nutzung ist im Rahmen der Berichterstattung zu dieser Entscheidung freigegeben. Die Weitergabe an Dritte ist allerdings untersagt.
Mit dem Beschluss des Bundestags könnte ein neues Kapitel für das Stadtquartier Stuttgart-Rosenstein und andere deutsche Städte aufgeschlagen werden. Die endgültige Entscheidung des Bundesrats wird nun mit Spannung erwartet.
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