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Auslieferung nach Deutschland: Haftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls

Am 17. September wurden zwei Männer von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert.

Ein 23-Jähriger und sein 20-jähriger Mittäter kamen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.

Beide Männer haben eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.

Gegen die Männer lagen europäische Haftbefehle vor.

Die Haftbefehle betrafen schweren Bandendiebstahl.

Nach der Überstellung an das Deutsch-Französische Kommissariat in Kehl.

führten Beamte der Bundespolizei die Männer vor.

Die Vorführung fand noch am selben Tag statt.

Die Beamten führten die Männer dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Offenburg vor.

Der Haftrichter setzte nationale Untersuchungshaftbefehle in Vollzug.

Anschließend brachten Beamte die beiden Männer in eine Justizvollzugsanstalt.