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Bundespolizei kontrolliert Mann in grenzüberschreitendem Fernbus: italienische Identitätskarte als Totalfälschung

Amtsgericht Offenburg verurteilt wegen Urkundenfälschung und ordnet Rückweisung nach Frankreich an

Von Herold-Team08.09.26, 08:16

Am 6. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei in einem grenzüberschreitenden Fernbus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen malischen Staatsangehörigen. Der 38-Jährige war zuvor von Frankreich nach Deutschland gereist.

Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit einem malischen Reisepass und einer italienischen Identitätskarte aus. Eine genauere Überprüfung ergab nach Angaben der Bundespolizei, dass es sich bei der Identitätskarte um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorlegen.

Weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens.

Verurteilung und Rückweisung

Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Mann am 7. September im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Zum beschleunigten Verfahren

Nach Angaben der Mitteilung ist das beschleunigte Verfahren in § 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.

Vorrangig wird es gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Nach Darstellung der Bundespolizei soll das Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch dann sicherstellen, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

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