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Bundespolizei kontrolliert Mann in grenzüberschreitendem Fernbus: italienische Identitätskarte als Totalfälschung
Kontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke
Am 6. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Fernbus.
Die Kontrolle fand am Grenzübergang Kehl-Europabrücke statt.
Die Beamten kontrollierten einen 38 Jahre alten Mann.
Der Mann war malischer Staatsangehöriger.
Der Mann reiste zuvor von Frankreich nach Deutschland.
Die Bundespolizei gab an, der Mann sei zuvor nach Deutschland gekommen.
Ausweise bei der Kontrolle
Der Mann wies sich mit einem malischen Reisepass aus.
Er wies sich außerdem mit einer italienischen Identitätskarte aus.
Die Bundespolizei gab an, die Identitätskarte sei eine Totalfälschung.
Weitere Dokumente zur Einreise und zum Aufenthalt legte der Mann nicht vor.
Nach Angaben der Bundespolizei konnte er keine gültigen Unterlagen zeigen.
Antrag auf beschleunigtes Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte ein beschleunigtes Verfahren.
Das Amtsgericht Offenburg sollte das beschleunigte Verfahren durchführen.
Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag am Amtsgericht.
Grund war ein einfach gelagerter Sachverhalt.
Ein weiterer Grund war, dass der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte.
Der Antrag bezog sich auf die Durchführung im beschleunigten Verfahren.
Urteil und Rückweisung
Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Mann am 7. September 2026.
Das Gericht verurteilte ihn im beschleunigten Verfahren.
Das Gericht bestrafte den Mann wegen Urkundenfälschung.
Das Gericht verhängte 30 Tagessätze Geldstrafe.
Anschließend wies das Gericht den Mann nach Frankreich zurück.
Wie das beschleunigte Verfahren funktioniert
Laut Mitteilung regelt die Strafprozessordnung den Ablauf im beschleunigten Verfahren.
Die Mitteilung nennt die Paragraphen 417 bis 419 StPO.
Das Verfahren ist nur vor dem Amtsrichter oder der Amtsrichterin möglich.
Das Verfahren ist außerdem nur mit einem Schöffengericht möglich.
Es findet nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
Die Staatsanwaltschaft nutzt es bei einfachen Sachverhalten.
Die Staatsanwaltschaft nutzt es auch bei klarer Beweislage.
Nach Darstellung erfolgt es vorrangig bei fehlendem festen Wohnsitz.
Das gilt, wenn der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Nach Darstellung soll das Verfahren effektive Strafverfolgung sichern.
Das gilt auch dann, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.
Das gilt außerdem, wenn Ladungen und Strafbefehle bisher schwer zugestellt werden mussten.
Die Mitteilung nennt dabei die Rechtshilfe als Weg der Zustellung.