Einfache Sprache
Bundespolizei verweigert drei Personen die Einreise in Kehl
Einreise verweigert im Bahnhof Kehl
Am 29. August 2026 verweigerte die Bundespolizei die Einreise.
Das betraf drei Personen.
Die Kontrolle fand im Bahnhof Kehl statt.
Die Bundespolizei nannte einen Verdacht des Einschleusens von Ausländern.
Kontrollierte Personen
Kontrolliert wurden ein 36-jähriger Mann aus der Türkei.
Kontrolliert wurden eine 31-jährige Frau aus der Türkei.
Kontrolliert wurde auch ihre neunjährige Tochter.
Die Bundespolizei überprüfte die drei gemeinsam.
Reiseweg und Zeitpunkt
Die drei Personen reisten mit einem grenzüberschreitenden Fernzug.
Der Zug fuhr von Frankreich nach Deutschland.
Die Kontrolle erfolgte beim Halt in Kehl.
Angaben des 36-Jährigen
Der 36-Jährige legte einen britischen Reiseausweis für Flüchtlinge vor.
Er erklärte, die Reise sei von Großbritannien nach Deutschland erfolgt.
Er sagte, die Familie der 31-Jährigen habe ihn beauftragt.
Er sagte, er solle die Frau und ihre Tochter in Frankreich abholen.
Er sagte, er solle die Frau und ihre Tochter nach Deutschland bringen.
Fehlende Grenzübertrittspapiere
Die 31-Jährige und ihre neunjährige Tochter konnten keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen.
Das teilte die Bundespolizei mit.
Entscheidung
Die Bundespolizei verweigerte allen drei Personen die Einreise nach Deutschland.
Die Entscheidung stützte die Bundespolizei auf den Verdacht des Einschleusens.