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Bundespolizei verweigert drei Personen die Einreise in Kehl

Einreise verweigert im Bahnhof Kehl

Am 29. August 2026 verweigerte die Bundespolizei die Einreise.

Das betraf drei Personen.

Die Kontrolle fand im Bahnhof Kehl statt.

Die Bundespolizei nannte einen Verdacht des Einschleusens von Ausländern.

Kontrollierte Personen

Kontrolliert wurden ein 36-jähriger Mann aus der Türkei.

Kontrolliert wurden eine 31-jährige Frau aus der Türkei.

Kontrolliert wurde auch ihre neunjährige Tochter.

Die Bundespolizei überprüfte die drei gemeinsam.

Reiseweg und Zeitpunkt

Die drei Personen reisten mit einem grenzüberschreitenden Fernzug.

Der Zug fuhr von Frankreich nach Deutschland.

Die Kontrolle erfolgte beim Halt in Kehl.

Angaben des 36-Jährigen

Der 36-Jährige legte einen britischen Reiseausweis für Flüchtlinge vor.

Er erklärte, die Reise sei von Großbritannien nach Deutschland erfolgt.

Er sagte, die Familie der 31-Jährigen habe ihn beauftragt.

Er sagte, er solle die Frau und ihre Tochter in Frankreich abholen.

Er sagte, er solle die Frau und ihre Tochter nach Deutschland bringen.

Fehlende Grenzübertrittspapiere

Die 31-Jährige und ihre neunjährige Tochter konnten keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen.

Das teilte die Bundespolizei mit.

Entscheidung

Die Bundespolizei verweigerte allen drei Personen die Einreise nach Deutschland.

Die Entscheidung stützte die Bundespolizei auf den Verdacht des Einschleusens.