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Bundespolizei weist zwei chinesische Staatsangehörige am Grenzübergang Kehl Europabrücke zurück
Zurückweisung am Grenzübergang
Die Bundespolizei wies am Montag, 24. August 2026, zwei chinesische Staatsangehörige zurück.
Die Zurückweisung geschah am Grenzübergang Kehl Europabrücke.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg führte die Kontrolle am Grenzübergang durch.
Kontrolle im Fernreisebus
Beamte kontrollierten dort einen Fernreisebus.
Die beiden Männer wiesen sich mit chinesischen Reisepässen aus.
Die Reisepässe waren mit abgelaufenen Schengenvisa verbunden.
Die Bundespolizei äußerte zuerst den Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise.
Ergebnis der Fingerabdruckprüfung
Die Behörde überprüfte die Fingerabdrücke der beiden Männer.
Es handelte sich um einen 33-Jährigen und einen 35-Jährigen.
Die Fingerabdrücke stimmten nicht mit den für das Visum hinterlegten Fingerabdrücken überein.
Damit bestand bei beiden zusätzlich der Verdacht des Ausweismissbrauchs.
Folgen für die Männer
Die Bundespolizei erstattete gegen beide Anzeigen.
Die Behörde verhängte außerdem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Das Einreise- und Aufenthaltsverbot galt für drei Jahre.
Rückkehr und Sicherstellung
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wies die Bundespolizei die Männer nach Frankreich zurück.
Die Bundespolizei stellte die Dokumente sicher.