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Fälschung einer litauischen Identitätskarte in Kehl – Verurteilung im beschleunigten Verfahren
Beamte der Bundespolizei kontrollierten am 9. September 2026 einen türkischen Staatsangehörigen.
Die Kontrolle fand an der Tram-D-Haltestelle beim Bahnhof in Kehl statt.
Der Mann hatte zuvor aus Frankreich nach Deutschland gereist.
Der Mann war 28 Jahre alt.
Die Bundespolizei nennt als Grundlage eine Personenkontrolle.
Bei der Kontrolle zeigte der 28-Jährige nur ein Foto einer litauischen Identitätskarte.
Weitere Nachweise konnte er bei der Kontrolle zunächst nicht vorlegen.
Nach Angaben der Bundespolizei ergab die genauere Überprüfung eine Fälschung.
Der Mann legte keine weiteren Dokumente zur Einreise vor.
Der Mann legte keine Dokumente zum Aufenthalt in Deutschland vor.
Im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen stellten die Beamten die Identitätskarte sicher.
Die Sicherstellung erfolgte im Original bei dem 28-Jährigen.
Die Beamten stellten außerdem einen litauischen Führerschein sicher.
Auch der Führerschein war nach Angaben der Bundespolizei gefälscht.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte beim Amtsgericht Offenburg ein beschleunigtes Verfahren.
Der Antrag erfolgte, weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte.
Der Mann hatte keinen Wohnsitz in Deutschland.
Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Mann am 10. September 2026.
Das Gericht verurteilte ihn im beschleunigten Verfahren.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Danach wiesen die Behörden den Mann nach Frankreich zurück.
Hintergrund zum beschleunigten Verfahren
Das beschleunigte Verfahren ist in Paragraph 417 bis 419 der Strafprozessordnung geregelt.
Das Verfahren findet nur vor einer Amtsrichterin oder einem Amtsrichter statt.
Außerdem findet das Verfahren nur mit einem Schöffengericht statt.
Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren beantragen.
Das Verfahren gilt für einfache Sachverhalte.
Das Verfahren gilt bei einer klaren Beweislage.
Nach Angaben der Bundespolizei nutzt die Praxis das Verfahren vorrangig.
Die Praxis nutzt es bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Das Verfahren soll eine effektive Strafverfolgung sichern.
Das gilt auch ohne ladungsfähige Anschrift.
Das gilt auch, wenn Ladungen und Strafbefehle bisher schwer zuzustellen waren.
Die Zustellung erfolgte dann im Wege der Rechtshilfe.