Ausweis per Post: Führerschein und Gesundheitskarte gelten jetzt zur Legitimation
Beantragte Ausweisdokumente können sich Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Mai 2025 direkt nach Hause schicken lassen. Seit dem 1. November 2026 gibt es dafür zusätzliche Möglichkeiten, sich bei der Übergabe zu legitimieren: Neben einem gültigen Ausweisdokument werden nun auch eine Führerscheinkarte oder eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild akzeptiert.
Die antragstellende Person muss das Dokument persönlich an der Haustür vom Postboten entgegennehmen und sich ausweisen. Das bisherige Ausweisdokument ist dafür nicht geeignet, weil es bereits bei der Antragstellung entwertet wird. Auch das neu beantragte Dokument kann nicht zur Legitimation verwendet werden. Eine andere Person darf die Sendung nicht entgegennehmen; eine Vollmacht ist ebenfalls nicht möglich.
Wer den Direktversand nutzen möchte, muss dies bereits bei der Antragstellung angeben. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro erhoben. Das bisherige Ausweisdokument wird eingezogen oder auf Wunsch entwertet an die antragstellende Person zurückgegeben. Kann das Dokument nicht zugestellt werden, geht es an die ausstellende Behörde zurück und kann dort abgeholt werden.
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